Lebensversicherungen als Altersvorsorge? Der Bund der Versicherten warnt
Der Bund der Versicherten (BdV) rät von kapitalbildenden Lebensversicherungen als Altersvorsorge ab. Diese seien intransparent, unflexibel und erzielten eine schlechte Rendite.
Der Bund der Versicherten (BdV) kritisiert seit Jahren den Einsatz von kapitalbildenden Lebensversicherungen als Altersvorsorge und unterstützt Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Überprüfung ihrer bestehenden Policen. „Eine kapitalbildende Lebensversicherung abzuschließen, ist ein Fehler. Denn davon profitieren letztlich nur der Vertrieb und die Versicherer“, warnt BdV-Vorständin Bianca Boss. Die Finanzaufsicht BaFin hat zuletzt ebenfalls Bedenken bezüglich der hohen Kosten bei Lebensversicherungen geäußert (Versicherungsbote berichtete).
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Drei wesentliche Kritikpunkte macht der BdV an kapitalbildenden Lebensversicherungen fest: mangelnde Transparenz, unflexible Handhabung während der Ansparphase und eine enttäuschende Rendite. Auch fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen, sogenannte Fondspolicen, seien keine geeignete Alternative, da hohe Kosten die Rendite erheblich schmälern könnten. Der BdV empfiehlt stattdessen kostengünstige Finanzprodukte wie ETF-Sparpläne zur Altersvorsorge. Allerdings ist dieser Rat allein etwas oberflächlich. Denn es gibt durchaus auch Stimmen, die ETFs bestenfalls als Beimischung für den Altersvorsorge-Mix empfehlen würden (Versicherungsbote berichtete).
„Verbraucherinnen und Verbraucher, die bereits eine kapitalbildende Lebensversicherung abgeschlossen haben, sollten sich nicht entmutigen lassen – wir helfen gern“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Dafür hat der Verbraucherschutz-Verein einen 'Entscheidungshilferechner' bereitgestellt. Mit dessen Hilfe sollen Verbraucher die eine Kapitallebensversicherung oder private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht abgeschlossen haben, prüfen, ob es sinnvoll ist, diese fortzuführen, zu kündigen oder beitragsfrei zu stellen. „Doch Vorsicht: Enthält Ihre Lebensversicherung einen wichtigen Risikoschutz, beispielsweise für den Todesfall oder eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung mit einem Rentenanspruch, sollten Sie zuerst prüfen, ob der Risikoschutz verzichtbar ist oder anderweitig abgesichert werden kann“, rät Boss.