Fast sieben Millionen Vollzeitbeschäftigte werden mit ihrem jetzigen Einkommen auch nach 45 Beitragsjahren nur eine gesetzliche Rente von 1.300 Euro und niedriger erhalten. Das zeigen Zahlen der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sahra Wagenknecht. Auf die Zahl macht aktuell die Deutsche Presse-Agentur (dpa) aufmerksam.

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Allerdings betont das Bundesarbeitsministerium in seiner Antwort, dass die zugrunde liegende Annahme unrealistisch sei - nämlich, dass die Erwerbstätigen über den gesamten Erwerbsverlauf ein unverändertes Lohnverhältnis haben.

Allerdings betont das Bundesarbeitsministerium in seiner Antwort, dass die zugrunde liegende Annahme unrealistisch sei. Es sei unwahrscheinlich, dass Erwerbstätige während ihres gesamten Berufslebens ein unverändertes Lohnniveau beibehalten.

Die Zahlen verdeutlichen außerdem erhebliche regionale Unterschiede bei der zu erwartenden Rente. Während bundesweit knapp jeder dritte Vollzeitbeschäftigte nach 45 Beitragsjahren weniger als 1.300 Euro Altersrente für besonders langjährig Versicherte erwarten kann, betrifft dies in Ostdeutschland fast jeden zweiten. Hinzu kommt, dass viele Erwerbstätige die 45 Versicherungsjahre nicht erreichen. Würden die aktuell Erwerbstätigen nur 40 Jahre Beiträge zahlen, fielen etwa 9,3 Millionen von ihnen unter die 1.300-Euro-Grenze.

„Das ist eine Respektlos-Bilanz gegenüber der hart arbeitenden Mehrheit im Land“, kritisierte Sahra Wagenknecht gegenüber der dpa und machte insbesondere die SPD dafür verantwortlich. Diese stelle seit 20 Jahren das zuständige Ministerium und sei maßgeblich für die Situation verantwortlich. Wagenknecht forderte, dass die SPD nach der Bundestagswahl die Verantwortung für die gesetzliche Rente abgeben solle, „um sie nicht länger herunterwirtschaften zu können“. Wagenknecht fordert eine Rente nach dem Vorbild von Österreich. Dort zahlen alle ein, zum Beispiel auch Selbstständige und Beamte. Und die Durchschnittsrente für langjährig Versicherte liege um 800 Euro höher.

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Bei früheren Anfragen zur Rentenhöhe hatte das zuständige Bundesarbeitsministerium wiederholt argumentiert, aus der Rentenhöhe könne nicht auf die Höhe des Einkommens insgesamt geschlossen werden, da die Menschen zum Beispiel zusätzliche Ansprüche aus privater und betrieblicher Altersvorsorge hätten. Hier komme es auf den Haushaltskontext an: Oft seien es Frauen, die nur eine kleine Rente hätten, aber aufgrund des Einkommens ihres Partners eine auskömmliche Gesamtsituation.