Um die Erlaubnis zur Berufsausübung zu erhalten, benötigen Versicherungsmakler sowie Finanzanlagenvermittler neben der entsprechenden gewerblichen Zulassung auch eine Berufshaftpflichtversicherung. Diese dient dem eigenen Schutz vor finanziellen Risiken, aber insbesondere dem Schutz der Kunden im Fall der Fälle.

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Damit Vermittler hier kein Risiko eingehen, sollte der eigene Versicherungsschutz regelmäßig überprüft werden. Allerdings können im Laufe der Zeit immer wieder Lücken entstehen, die geschlossen werden sollten. Wichtige Fragen sind beispielsweise: Sind alle Mitarbeitenden erfasst? Haben sich rechtliche Rahmenbedingungen geändert? Wurden neue Geschäftsfelder und -praktiken erschlossen? Sind alle Produkte, zu denen beraten und die vermittelt werden vom Versicherungsschutz umfasst?

Der Vermittlerverband AfW hatte deshalb esstmals im Jahr 2021 gemeinsam mit dem Hamburger VSH-Spezialisten Hans John Versicherungsmakler eine Checkliste für die Überprüfung des eigenen Versicherungsschutzes erarbeitet. Den Anstoß für diese Idee hatte der Potsdamer Makler Thomas Schmidt gegeben. Die Checkliste ist kostenfrei auf der Webseite des AfW abrufbar.

Nach gut drei Jahr haben AfW und Hans John Versicherungsmakler gemeinsam an der Liste geschraubt und auf den aktuellen Stand gebracht. „Aufgrund der hohen Bedeutung für die Vermittlerschaft führen wir das Projekt fort“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. Dabei seien auch Rückmeldungen aus der Branche berücksichtigt worden. „Wir bleiben unbedingt bei unserer Empfehlung, auch den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen – oder mit Hilfe fachkundiger Spezialisten überprüfen zu lassen, damit es nicht irgendwann heißt: Der Schuster trägt die schlechtesten Schuhe!“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

Die Liste berücksichtigt nun unter anderem zusätzliche Tätigkeitsfelder, die als versicherte Risiken in den jeweiligen Versicherungsvertrag eingeschlossen werden sollten, sofern diese vom Vermittler ausgeübt werden. Dazu zählten beispielsweise die Vermittlung von Fertighäusern sowie die Tätigkeiten als Demografieberater, Autor, Dozent oder Referent. Zudem habe es bei der Versicherungssumme eine Ergänzung gegeben. Hier sei nun die zusätzliche Versicherungssumme im Ruhestand hinzugekommen.

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