Wie Kriminelle Sicherheitslücken und Künstliche Intelligenz für Betrug nutzen
Kriminelle Mitarbeiter und externe Täter bedrohen Unternehmen zunehmend. Ob durch interne Veruntreuung oder KI-basierte Betrugsmaschen – die Zahl der Fälle steigt. Der GDV zeigt, wie sich Unternehmen schützen können. Vier Beispielfälle werden in der Bilderstrecke vorgestellt.
Betrug und Veruntreuung in deutschen Unternehmen sind ein wachsendes Problem, und laut einer Analyse des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geht jeder zweite Fall auf das kriminelle Verhalten der eigenen Mitarbeiter zurück. Ausgewertet wurden rund 4.400 Schadensfälle aus der Vertrauensschadenversicherung, die zeigen, dass Mitarbeiter im Schnitt größere Schäden anrichten als externe Täter. „Kriminelle Mitarbeiter bringen ihre Arbeitgeber im Durchschnitt um etwa 125.000 Euro, bevor sie auffliegen“, erklärt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin. Externe Täter verursachen im Vergleich durchschnittlich 80.000 Euro Schaden. Das höhere Risiko durch Mitarbeiter ist darauf zurückzuführen, dass sie das Vertrauen ihrer Arbeitgeber genießen und Schwachstellen im Unternehmen genau kennen.
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Auch externe Täter werden jedoch immer raffinierter und nutzen zunehmend Künstliche Intelligenz (KI), um ihre kriminellen Machenschaften zu verschleiern. „Bei der sogenannten 'Fake-President-Masche', bei der sich Kriminelle als Führungskräfte ausgeben, kommen inzwischen oft gefälschte Video- und Tonaufnahmen zum Einsatz“, berichtet Rüdiger Kirsch, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Vertrauensschadenversicherung im GDV. In einigen Fällen gelingt es Tätern sogar, in Videokonferenzen als vermeintliche Vorstände oder Geschäftsführer aufzutreten, um Mitarbeitende zu täuschen. Diese überweisen dann, auf Anweisung der „Führungskräfte“, hohe Geldbeträge auf fremde Konten.
Um das Risiko von Betrug und Veruntreuung zu verringern, empfiehlt der GDV neben einem guten Betriebsklima und transparenter Kommunikation auch effektive Kontrollsysteme. Dazu gehören Maßnahmen wie das Vier-Augen-Prinzip bei Zahlungen, regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter, die Einführung eines Verhaltenskodex und die Etablierung eines Hinweisgeber-Systems. Zusätzlich können Unternehmen einen Compliance-Beauftragten benennen, um interne Vorgänge noch strenger zu überwachen. „Prävention kann nicht jeden Fall verhindern, aber sie erschwert kriminelle Machenschaften und sorgt für eine schnellere Aufdeckung“, betont Kirsch.
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Die Rolle der Vertrauensschadenversicherung
Unternehmen, die Opfer von Betrug oder Veruntreuung durch Mitarbeiter oder externe Täter werden, können sich durch eine Vertrauensschadenversicherung schützen. Laut der GDV-Sonderauswertung beliefen sich die versicherten Schäden im Jahr 2022/23 auf insgesamt rund 450 Millionen Euro. Die Vertrauensschadenversicherung deckt finanzielle Verluste ab, die durch kriminelles Verhalten von internen und externen Vertrauenspersonen entstehen. Ein solider Versicherungsschutz sowie gut umgesetzte Präventionsmaßnahmen sind entscheidende Bausteine, um sich vor den wachsenden Risiken im Bereich Wirtschaftskriminalität zu schützen.