Der Bundesrechnungshof hat deutliche Kritik an der Finanzierung der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) geäußert. Konkret geht es um den 'Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO', der sich an den Haushaltsausschuss des Bundestags richtet. Zwar liegt der jüngste Bericht noch nicht offiziell vor, doch das Portal Table.Media verlinkte eine Version, auf die auch der PKV-Verband hinwies.

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Im Bericht der Rechnungsprüfer steht insbesondere die strukturelle Deckungslücke im Fokus. So steigen die Leistungsausgaben der Krankenkassen regelmäßig schneller als die beitragspflichtigen Einkommen der Versicherten, was zu einer dauerhaften Unterdeckung führt. Diese Lücke wird derzeit durch Zusatzbeiträge geschlossen, die von den Versicherten getragen werden. Der Bundesrechnungshof warnt vor den langfristigen Risiken dieser Finanzierungslücke, insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.

Ein weiteres Problem sind die wachsenden Ausgaben, die durch den medizinischen Fortschritt und die demografische Entwicklung stark zunehmen. Besonders die steigenden Kosten im stationären Sektor und für Arzneimittel belasten das System zusätzlich. Auch die Verwaltungskosten der Krankenkassen werden vom Bundesrechnungshof kritisch betrachtet.

Zudem wird das System der Zusatzbeiträge hinterfragt, das den Wettbewerb unter den Krankenkassen fördern soll. In der Praxis haben viele Kassen ihre Zusatzbeitragssätze aufgrund steigender Ausgaben erhöht, was der Bundesrechnungshof als ineffektive Steuerung des Systems kritisiert.

Die Schätzungen des Schätzerkreises, der regelmäßig die Finanzbedarfe der GKV prognostiziert, werden als unrealistisch bezeichnet. Diese oft zu optimistischen Prognosen führen dazu, dass Krankenkassen ihre Defizite nur durch Rücklagen oder zusätzliche Bundesmittel decken können. Der Bundesrechnungshof fordert präzisere Vorhersagen und Maßnahmen, um eine realistische Grundlage für die Finanzierung zu schaffen.

Auch die Krankenhausfinanzierung ist ein Thema der Kritik. Der Bundesrechnungshof stellt klar, dass die GKV nicht für die Finanzierung der Krankenhausinfrastruktur zuständig sei. Diese Verantwortung liege bei den Ländern. Dennoch musste der Bund in den letzten Jahren erhebliche Mittel aufwenden, um Finanzierungslücken zu schließen. Dies widerspricht dem dualen System, bei dem die GKV den Betrieb der Krankenhäuser finanziert, während die Länder für die Infrastruktur verantwortlich sind.

PKV-Verband sieht sich durch Bundesrechnungshof bestätigt

Der PKV-Verband sieht sich durch diese Kritik bestätigt und erneuert seine Forderungen nach einer Reform des Krankenhauswesens. „Eine Krankenhausreform wird die Versorgung nur dann verbessern, wenn das Interesse der Patientinnen und Patienten von vornherein im Mittelpunkt steht“, so der Verband. Die Finanzierung müsse sich an den konkreten Leistungen für die Patientinnen und Patienten orientieren.

Zudem fordert die PKV, dass sich die Krankenhaus-Entgelte an Qualität und Leistung orientieren, anstatt ineffiziente Strukturen zu unterstützen, die den Raum für Innovationen und Wettbewerb einschränken. Die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten bei geplanten Eingriffen müsse erhalten bleiben, um regionale Monopole zu vermeiden. Der Verband fordert außerdem, dass klare Mindestmengen und Qualitätsstandards festgelegt werden, um die Versicherten vor unnötigen Behandlungen zu schützen.

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Ein weiterer zentraler Punkt der PKV-Forderungen betrifft die Rolle der Länder. „Die Organisation nach Leistungsgruppen funktioniert nur, wenn die Länder ihre Krankenhausplanung weiterentwickeln und bereit sind, Verantwortung zu übernehmen“, betont der PKV-Verband. Auch das Potenzial zur Ambulantisierung wird als Chance für eine effizientere Versorgung hervorgehoben, ebenso wie die Möglichkeiten der Digitalisierung, die vor allem in ländlichen Regionen eine bessere Versorgung ermöglichen könnten.