Nach Angaben von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) soll die Betriebsrente zur Normalität werden, besonders für Menschen mit niedrigem Einkommen und Mitarbeiter kleinerer Unternehmen. Das Handelsblatt berichtete zuvor über den Entwurf.

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Ende 2021 hatten laut Arbeitsministerium rund 18,4 Millionen oder knapp 54 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung. Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen profitieren jedoch oft nicht, und viele kleine und mittlere Unternehmen bieten keine Betriebsrente an.

Das 2018 eingeführte Sozialpartnermodell soll nun auf eine breitere Basis gestellt werden. Es erlaubt den Sozialpartnern, per Tarifvertrag Betriebsrentenmodelle ohne Garantien einzuführen. Der Arbeitgeber leistet zwar Beiträge, haftet aber nicht für eine bestimmte Rentenhöhe. So können renditeträchtigere Anlageformen gewählt werden. Erste Modelle gibt es in der chemischen Industrie, im privaten Bankgewerbe und beim Energieversorger Uniper. Das Modell stößt jedoch nicht überall auf Zustimmung, da keine bestimmte Rentenhöhe garantiert wird. Die IG Metall hatte auf ihrem Gewerkschaftstag im vergangenen Jahr den Abschluss entsprechender Tarifverträge ausgeschlossen.

Nicht tarifgebundene Unternehmen sollen sich nun auch an bestehenden Sozialpartnermodellen beteiligen können. Dafür müssen ihre Beschäftigten in den Organisationsbereich der Gewerkschaft fallen, die das bestehende Modell trägt, und das Modell muss sich entsprechend öffnen. So könnten Unternehmen der Keramikindustrie das Modell der chemischen Industrie nutzen, wenn die Tarifparteien dies zulassen. Diese Unternehmen müssen keinen eigenen Tarifvertrag aushandeln und sich nicht an der Steuerung des Modells beteiligen, können jedoch mit einer Gebühr belastet werden.

Arbeitsminister Heil will zudem die Förderung für Geringverdiener ausweiten. Beschäftigte, die weniger als 2.718 Euro im Monat verdienen, erhalten eine zusätzliche staatliche Förderung, wenn ihr Arbeitgeber eine Betriebsrente zusagt. Diese Einkommensgrenze wird an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung dynamisiert, sodass Beschäftigte durch Lohnerhöhungen nicht mehr so leicht aus der Förderung herausfallen. Der Förderbeitrag wird ebenfalls erhöht. Arbeitgeberbeiträge sind künftig bis zu einer Höhe von 1.200 Euro steuerlich begünstigt.

Die Bundesregierung passt mit dem Gesetz auch die Hinzuverdienstregeln bei der gesetzlichen Rente an die betriebliche Altersvorsorge an. Rentner, die im Ruhestand weiterarbeiten, können ihre Betriebsrente künftig mit einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kombinieren.

„Wir machen Betriebsrenten für Beschäftigte zur Normalität – besonders für Menschen mit geringem Einkommen und Mitarbeiter kleinerer Unternehmen. Zusammen mit dem Rentenpaket II, das eine stabile und verlässliche gesetzliche Rente sichert, sorgen wir dafür, dass Menschen im Alter gut abgesichert sind. Unser Ziel ist klar: Niemand soll sich im Alter finanziell Sorgen machen müssen. Die Kombination aus gesetzlicher Rente und Betriebsrente, am besten organisiert von den Sozialpartnern, ist der beste Weg dorthin.", erklärte Hubertus Heil.

Der Gesetzentwurf muss noch vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Das Arbeitsministerium rechnet mit zusätzlichen Kosten für Bund, Länder und Kommunen, die von 100 Millionen Euro im kommenden Jahr auf jährlich 155 Millionen Euro ab 2027 ansteigen.

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