Die Jahresarbeitsentgeltgrenze soll 2025 von 69.300 Euro auf 73.800 Euro steigen. Damit müssen Angestellte in Deutschland im kommenden Jahr deutlich mehr verdienen, um sich zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV) entscheiden zu können. Gleichzeitig wurde auch die Beitragsbemessungsgrenze auf 66.150 Euro angehoben.

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Bis zum Jahr 2002 waren beide Grenzwerte identisch. Doch inzwischen liegt der Unterschied zwischen beiden Werten bei 7.650 Euro. Seit der Entkopplung im Jahr 2003 hat sich „die Versicherungspflichtgrenze überproportional erhöht“, moniert der PKV-Verband in einer Stellungnahme. Dadurch sei der Wettbewerb zwischen den beiden Versicherungssystemen immer weiter eingeschränkt worden, heißt es weiter. „Diese massive Erhöhung greift in die Wahlfreiheit von Millionen Angestellten ein und verzerrt den gut funktionierenden Wettbewerb zwischen GKV und PKV noch stärker als bisher“, sagt Florian Reuther, PKV-Verbandsdirektor.

Forderung nach einer Senkung der Versicherungspflichtgrenze

Um den Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Arbeitnehmer zu stärken, fordert der PKV-Verband die Rückkehr zum früheren Modell. Konkret bedeutet dies, dass die Versicherungspflichtgrenze wieder auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze gesenkt werden sollte. Dadurch würden viele der Angestellten wieder die Möglichkeit erhalten, sich für die PKV zu entscheiden.

„Die außerordentliche Anhebung der Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2003 war und ist wettbewerbsfeindlich und hat den Wettbewerb zwischen GKV und PKV systematisch eingeschränkt.“, heißt es in der Stellungnahme. Der Verband fordert daher eine Überprüfung der geltenden Anpassungsregeln, um den Wettbewerb wiederherzustellen und den Versicherten ihre Wahlfreiheit zurückzugeben. Würde der aktuellen Entwicklung der „überproportional erhöhten“ Versicherungspflichtgrenze nicht entgegengewirkt, entstehe schleichend eine „Arbeitnehmer-Bürgerversicherung“, warnt der Verband.

Der Verband sieht den Wettbewerb zwischen GKV und PKV als essenziell für ein leistungsstarkes Gesundheitssystem an. Beide Systeme würden durch den Wettbewerb Innovationen vorantreiben, was letztendlich den Versicherten zugutekomme. Zudem sorge die PKV mit ihrer kapitalgedeckten Vorsorge für zusätzliche finanzielle Stabilität im Gesundheitssystem. Die private Krankenversicherung leistet so auch einen Beitrag zur generationengerechten Finanzierung des Gesundheitssystems. Davon würden langfristig auch die gesetzlich Versicherten profitieren.

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