Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur Änderung des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) beschlossen. Eine Neuerung, die fast unbemerkt blieb, sorgt nun für Kritik: Die Möglichkeit, freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, um Rentenabschläge bei vorzeitigem Renteneintritt auszugleichen, soll künftig erst ab 50 Jahren bestehen. Diese Regelung betrifft den geänderten § 187a SGB VI.

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Laut Entwurf schränkt die Regierung damit die ursprüngliche Regelung ein, die es auch Versicherten unter 50 Jahren ermöglichte, durch Zusatzbeiträge Rentenabschläge abzufedern.

Hans-Jürgen Urban, Vorstandsmitglied der IG Metall, äußert deutliche Kritik: „Gute Betriebsrenten sind wichtig, und das neue Gesetz kann helfen, dass auch Niedrigverdiener von einer Betriebsrente profitieren. Doch absolut unverständlich und schädlich ist die neue Regelung, die das Sammeln zusätzlicher Rentenpunkte in der gesetzlichen Rentenkasse beschränkt.“

Urban betont, dass bisher auch jüngere Versicherte prinzipiell mit Extra-Zahlungen mögliche Rentenabschläge kompensieren konnten. Diese Möglichkeit werde jetzt auf ältere Versicherte beschränkt: „Das schließt vielversprechende Vorsorgemöglichkeiten für Beschäftigte in Unternehmen ohne Betriebsrenten aus.“

Besonders problematisch sei, dass diese Änderung „ohne öffentliche Debatte durch die Hintertür ins Gesetz gemogelt“ wurde, so Urban. Dadurch werde der Vorsorgeweg über Tarifverträge für viele Versicherte deutlich eingeschränkt.

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Urban äußert außerdem den Vorwurf, dass die Regierung scheinbar versuche, die Rentenversicherungsträger aus dem Wettbewerb um Zusatzvorsorge herauszunehmen. Er sieht in dieser Änderung eine einseitige Bevorzugung „risikoreicher, aktienbasierter Vorsorgemodelle“ und der Versicherungswirtschaft.