Rund 1,1 Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sind derzeit in Deutschland registriert: Vielen kamen mit dem eigenen Auto. Bisher profitierten diese Menschen von einer Ausnahmeregelung, die es ihnen erlaubt hat, das Auto auch ohne deutsche Zulassung für längere Zeit auf deutschen Straßen zu fahren. Doch diese Ausnahmeregel endet am 30. September, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) aktuell informiert. Das bedeutet: Ab Oktober müssen Geflüchtete ihr mitgebrachtes Auto in Deutschland zulassen.

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Zahlreiche Dokumente, neues Nummernschild

Einfach machen es die deutschen Behörden den Flüchtlingen nicht gerade. Um die Ummeldung zu ermöglichen, hat das Bundesverkehrsministerium von Volker Wissing (FDP) gemeinsam mit den Bundesländern ein neues Verfahren erarbeitet. Vorlegen müssen die Ukrainerinnen und Ukrainer ein Personaldokument mit Namensangabe in lateinischen Buchstaben, die ukrainische Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichenschilder sowie ein Versicherungsnachweis. Laut den „Frequently Asked Questions“ des Bundesverkehrsministeriums ist zudem eine Einzelgenehmigung nach § 21 StVZO erforderlich. Dieses Dokument bestätigt, dass das Fahrzeug den europäischen Vorschriften entspricht und die Sicherheits- und Umweltstandards erfüllt.

Sind die ukrainischen Dokumente nur in digitaler Form erhalten, so dürfen sie nicht für die Ummeldung verwendet werden. Dies hebt das Bundesministerium für Verkehr und Digitales ausdrücklich hervor. In den FAQ heißt es hierzu: „Insbesondere das Personaldokument und die ukrainische Zulassungsbescheinigung müssen in physischer Form vorliegen. Falls Letzteres nicht im Original vorgelegt werden kann, muss der Antragsteller seine Verfügungsberechtigung auf andere geeignete Weise nachweisen. Die Zulassungsbehörde entscheidet dann im Einzelfall, ob die Umschreibung auf den Antragsteller erfolgen kann“. Zudem müssen die ukrainischen Nummernschilder nach der Zulassung ausgetauscht werden.

Den Gang durch den deutschen Bürokratendschungel haben die Ukrainerinnen und Ukrainer damit aber noch längst nicht hinter sich. Denn die ukrainischen Autos müssen beim Zoll angemeldet werden. Immerhin gibt es hier einen kleinen Lichtblick: Als sogenanntes Übersiedlungsgut können die Geflüchteten ihr Fahrzeug von Einfuhrabgaben befreien lassen – vorausgesetzt, sie verlegen ihren Wohnsitz dauerhaft in die EU.

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Um mögliche Unklarheiten auszuräumen, hat das Bundesverkehrsministerium auf seiner Webseite einen Fragenkatalog bereitgestellt. Das PDF-Dokument umfasst 37 Seiten – und ist auf Deutsch verfasst. Mehrere Regionalzeitungen berichten bereits, dass ukrainische Flüchtlinge mit der Ummeldung überfordert sind. In ihrer Heimat sind sie es gewohnt, Behördengänge mobil und digital zu erledigen – meist, ohne persönlich erscheinen zu müssen. Anträge und Nachweise können dort ebenfalls online eingereicht werden. In Deutschland hingegen, dem Land, in dem der Bonner Unternehmer Friedrich Soennecken 1886 den Aktenordner und den Locher zum Patent anmeldete, läuft das anders.