In den letzten Monaten haben sich zahlreiche Versicherungsmakler über Abmahnungen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) beschwert. Diese richten sich gegen die Praxis vieler Makler, sich selbst als „unabhängig“ zu bezeichnen. Der vzbv argumentiert, dass diese Bezeichnung irreführend sei und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) widerspreche. Im Fokus steht hierbei die Frage, inwieweit Versicherungsmakler, die auf Provisionsbasis arbeiten, tatsächlich unabhängig agieren können. „Solange für die Vermittlung Provisionen in unterschiedlicher Höhe vom Anbieter zum Vermittler fließen, steht dies der beworbenen Unabhängigkeit entgegen,“ betont David Bode, der beim vzbv für Rechtsdurchsetzung verantwortlich ist, im Gespräch mit dem Branchenmagazin procontra-online.

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Warum der vzbv gegen die Unabhängigkeitswerbung vorgeht

Laut Bode liegt das Problem darin, dass Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler im Gegensatz zu Honorarberatern in der Regel auf Provisionsbasis arbeiten. Diese Provisionen (bei Maklern Courtage genannt), die von den jeweiligen Produktanbietern gezahlt werden, variierten je nach Vertrag und Anbieter. „Wer als Makler eine Versicherung vermittelt, erhält dafür eine Provision, deren Höhe je nach Anbieter stark variieren kann“, so Bode. Dies mache es für den Verbraucher schwierig zu erkennen, ob die Empfehlung des Maklers tatsächlich das beste Angebot für den Kunden darstellt oder ob finanzielle Interessen des Vermittlers im Vordergrund stehen.

Die Verbraucherzentrale argumentiert, dass nur Versicherungsberater, die ihre Honorare ausschließlich vom Kunden erhalten, als wirklich unabhängig bezeichnet werden können. „Es geht darum, dass die Kunden nicht durch irreführende Werbung getäuscht werden,“ so Bode. „Dass Versicherungsmakler durchaus weniger abhängig agieren als Versicherungsvertreter, macht diese noch lange nicht unabhängig.“ Dieser wesentliche Unterschied zwischen Maklern und Honorarberatern müsse klarer kommuniziert werden, um Irreführungen zu vermeiden.

Die Auswirkungen für Versicherungsmakler

Die Abmahnungen des vzbv betreffen nicht nur Versicherungsmakler, sondern auch Finanzanlagenvermittler, die ebenfalls mit dem Begriff „unabhängig“ werben. Maklerverbände kritisieren die Vorgehensweise der Verbraucherzentrale scharf und argumentieren, dass Makler in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet seien, im besten Interesse ihrer Kunden zu handeln. Bode argumentiert, dass der Begriff ‚unabhängig‘ dem Verbraucher suggeriere, dass der Makler frei von jeglichen finanziellen Interessen agieren würde. Solange aber Provisionen fließen, sei diese Unabhängigkeit aus Sicht des Verbraucherschützers nicht gegeben.

Ein weiterer Punkt, der für den vzbv problematisch ist, ist die Transparenz der Provisionszahlungen. Viele Makler geben zwar an, dass sie unabhängig arbeiten, doch eine klare und verständliche Aufschlüsselung, welche Courtagen für welche Produkte gezahlt werden, bleibt oft aus. Der vzbv sieht darin ein erhebliches Problem: Verbraucher können nicht nachvollziehen, ob sie wirklich die beste Beratung erhalten oder ob der Makler durch bestimmte Provisionsmodelle beeinflusst wird.

Rechtliche Konsequenzen und mögliche Klagen

Auf die Frage, ob der vzbv plant, weitere rechtliche Schritte gegen Makler einzuleiten, antwortet Bode klar: „Die Einleitung weiterer Unterlassungsverfahren behalten wir uns vor. Ziel ist eine grundsätzliche Klärung der Rechtsfrage, ob Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler sich und ihre Beratung als unabhängig bezeichnen dürfen oder nicht.“ Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, könnten erhebliche Kosten für die betroffenen Makler entstehen. Doch Bode betont, dass der Verbraucherschutz oberste Priorität habe. „Der Verbraucherschutz kann nicht hinter wirtschaftlichen Interessen zurücktreten,“ erklärt er.

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Für viele Makler stellt sich die Frage, wie sie sich künftig positionieren sollen, um Abmahnungen zu vermeiden. Einige haben bereits begonnen, ihre Werbung und Webseiten anzupassen, um das Wort „unabhängig“ zu vermeiden. Andere Makler, die weiterhin auf die Unabhängigkeit ihrer Beratung pochen, könnten in den kommenden Monaten mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, sollte sich die Rechtslage durch weitere Gerichtsentscheidungen verschärfen.