Am 30. September 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Referentenentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge vorgestellt. Der Entwurf richtet sich an eine Vielzahl von Verbänden, die bis zum 18. Oktober 2024 ihre Stellungnahmen abgeben können. Ziel des sogenannten „pAV-Reformgesetzes“ ist es, das bestehende Fördersystem grundlegend zu überarbeiten und die private Altersvorsorge für eine breite Bevölkerungsschicht attraktiver zu machen. Details der geplanten Reform waren bereits im Vorfeld u.a. von Bundesfinanzminister Christian Lindner verkündet worden.

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Laut dem Entwurf sollen neue private Altersvorsorgeprodukte kostengünstig, transparent und einfach gestaltet werden, um den Zugang zur Altersvorsorge zu erleichtern. Der Vorschlag basiert auf den Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Fokusgruppe zur privaten Altersvorsorge, in der auch die aba (Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung) vertreten war (Versicherungsbote berichtete).

Wesentliche Änderungen im Überblick:

  • Neue Grundzulage: Für jeden Euro, den Bürger in ihre Altersvorsorge investieren, soll es eine Grundzulage von 20 Cent geben. Der maximal geförderte Betrag liegt bei 3.000 Euro, ab 2030 wird dieser Höchstbetrag auf 3.500 Euro angehoben.
  • Kinderzulage und Boni: Pro Kind wird eine Kinderzulage von 25 Cent für jeden gesparten Euro gewährt, maximal 300 Euro. Für Geringverdiener gibt es zusätzlich einen Bonus von 175 Euro, und Berufseinsteiger erhalten über drei Jahre hinweg jährlich 200 Euro als Einstiegshilfe.
  • Renditeorientierte Produkte: Der Entwurf sieht die Förderung renditeorientierter Altersvorsorgedepots vor, bei denen keine Garantieanforderungen gelten. Alternativ gibt es weiterhin Produkte mit garantierten Kapitalbeträgen zu Beginn der Auszahlungsphase. Dabei kann zwischen zwei Garantiestufen (80 Prozent oder 100 Prozent) gewählt werden.
  • Flexiblere Auszahlungsphase: Künftig soll es möglich sein, zwischen einer lebenslangen Leibrente oder einem Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr zu wählen. Eine Pflicht zur Restverrentung entfällt. Zudem wird die Altersgrenze für den Beginn der Auszahlungen auf 65 Jahre angehoben.
  • Anbieterwechsel und digitale Plattform: In der Ansparphase wird ein Wechsel des Anbieters alle fünf Jahre möglich sein, ohne dass der abgebende Anbieter Wechselkosten erheben darf. Weiterhin wird eine kostenlos zugängliche digitale Vergleichsplattform eingerichtet, an die alle Anbieter von zertifizierten Altersvorsorgeprodukten angebunden werden müssen.
  • Verbesserungen für Riester-Verträge: Für bestehende Riester-Verträge gibt es Verbesserungen, wie die Anhebung des Sonderausgaben-Höchstbetrags auf 3.500 Euro und die Möglichkeit einer förderunschädlichen Übertragung auf neue Altersvorsorgeprodukte.

Ziel der Reform

Das BMF erhofft sich von der Reform eine erhöhte Attraktivität der privaten Altersvorsorge, insbesondere durch die vereinfachten Fördermechanismen und die flexibleren Auszahlungsoptionen. Diese sollen dazu beitragen, dass mehr Menschen die Möglichkeit nutzen, privat für das Alter vorzusorgen und dabei höhere Renditen zu erzielen.

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