Riester-Reform: Bedenken bei Absicherung und Beratungsqualität
Der Entwurf zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge wird unterschiedlich bewertet. Während flexible und renditestarke Produkte begrüßt werden, äußern GDV, BVK und AfW Bedenken zur lebenslangen Absicherung und Beratungsqualität.
Das Bundesministerium der Finanzen hat seinen Entwurf zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge präsentiert (Versicherungsbote berichtete). Verbände wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und der Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) äußern sich grundsätzlich positiv, sehen jedoch Handlungsbedarf – insbesondere bei der Absicherung und Beratung.
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Der Entwurf, der am 30. September 2024 vorgestellt wurde, hat innerhalb der Branche unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Die grundsätzlichen Ziele der Reform, wie flexiblere, renditestärkere und einfacher zugängliche Altersvorsorgeprodukte, werden breit begrüßt. Dennoch gibt es Bedenken, insbesondere in Bezug auf die Absicherung und Beratungsqualität.
Der GDV begrüßt den Entwurf im Wesentlichen, weist jedoch auf die Bedeutung der lebenslangen Absicherung hin. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen betont, dass Altersvorsorge mehr als Vermögensaufbau sei. „So wie die Reform gestaltet ist, bleibt die lebenslange Absicherung auf der Strecke: Altersvorsorge ist mehr als Vermögensaufbau. Die lebenslange Absicherung ist die Stärke der Lebensversicherung“, sagt Asmussen. Die Versicherer unterstützen die Förderung einfacher und transparenter Produkte, fordern aber besondere Berücksichtigung von Geringverdienern, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern. Asmussen hebt die Wichtigkeit einer Balance zwischen Sicherheit und Rendite hervor. „Die optionalen Garantiestufen von 100 Prozent, 80 Prozent oder ohne Garantie bieten den Bürgern mehr Flexibilität, doch auch hier muss der Sicherheitsaspekt gewahrt bleiben“, fügt Asmussen hinzu. Der GDV plant, im Rahmen der Verbändeanhörung detaillierte Vorschläge einzubringen.
Der AfW sieht in dem Entwurf ebenfalls einen wichtigen Schritt zu einer modernen Altersvorsorge, warnt jedoch vor Risiken bei der Beratung. „Wie bereits in unserem Positionspapier zur geplanten Reform betont, begrüßen wir grundsätzlich eine Flexibilisierung in der Spar- und Auszahlungsphase und die Entbürokratisierung der geförderten Altersvorsorge“, erklärt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. Ein zentraler Kritikpunkt des AfW ist der Vorschlag, dass Verbraucher im Rahmen des geplanten Altersvorsorgedepots Entscheidungen ohne qualifizierte Beratung treffen könnten. Wirth sieht hier eine Gefahr, da viele die Risiken ihrer Anlageentscheidungen nicht ausreichend einschätzen könnten. „Die Reform muss mit verbindlichen Beratungsstandards einhergehen, um die Verbraucher vor Fehlentscheidungen zu schützen“, sagt Wirth weiter. Der AfW fordert zudem eine stärkere Förderung von finanzieller Bildung, um die Eigenverantwortung zu stärken.
Auch der BVK begrüßt den Entwurf und sieht viele positive Impulse, betont aber die Bedeutung einer verpflichtenden Beratung. „Als Altersvorsorgeexperten freuen wir uns, dass diese wichtige und überfällige Reform endlich umgesetzt wird“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Der BVK lobt insbesondere die Flexibilität bei der Wahl zwischen verschiedenen Garantiestufen und die Einführung eines neuen Altersvorsorgedepots, das es den Bürgern ermöglicht, je nach Risikobereitschaft und Bedarf unterschiedliche Anlageformen zu wählen. Allerdings zeigt sich der Verband skeptisch gegenüber der Lockerung der Beitragsgarantien und der freien Wahl bei den Auszahlungsplänen. Heinz warnt: „Die Gefahr besteht, dass Verbraucher ihre Altersvorsorge falsch planen und im hohen Alter in finanzielle Schwierigkeiten geraten.“ Aus diesem Grund fordert der BVK, dass eine vorherige Beratung verpflichtend bleibt, um langfristig ausreichende Altersvorsorge sicherzustellen. Die Reform sei ein guter Schritt, so Heinz, aber nur dann wirklich erfolgreich, wenn die Beratungsqualität nicht vernachlässigt werde.
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Die Verbände werden bis zum 18. Oktober 2024 detaillierte Stellungnahmen einreichen und ihre Bedenken und Vorschläge in den weiteren Reformprozess einbringen.
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