Es ist wahrlich kein neues Phänomen, dass Finanzdienstleister in die Schusslinie des Verbraucherschutzes geraten. Nun hat es erneut MLP erwischt, dem die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg einen prominent platzierten Artikel auf ihrer Website widmet. „Finanzprodukte an der Uni: Einfach mal „Nein“ sagen “ lautet der Titel und richtet sich vor allem an Studenten. Erst im April 2024 war der Vertrieb ins Visier der Verbraucherzentrale Hamburg geraten. Diese titelte damals „Finanzdienstleister auf dem Campus: Studieren geht über probieren“

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Konkret geht es um die Praxis, dass Finanzvertriebe an die Universitäten gehen oder sogar Partnerschaften mit Universitäten unterhalten. Und dort Seminare zu Finanzthemen wie Altersvorsorge oder auch Informationsveranstaltungen abhalten, bevorzugt für Erstsemester. Nur um neue Kunden für ihre Produkte zu gewinnen - und damit das Neugeschäft anzukurbeln? So zumindest der Vorwurf der Verbraucherzentralen.

Dass dabei MLP ins Visier gerät, ist kein Zufall, denn das Wieslocher Maklerhaus ist auf dem Campus besonders aktiv. 2018 hatte börsennotierte Konzern sein Programm zur Stärkung des Hochschulbereichs augesetzt. Denn der Finanzdienstleister möchte direkt an deutschen Universitäten junge Vermittler und Kunden gewinnen. Dazu seien damals in Summe 64 Hochschulteams unterwegs gewesen. Durch diesen Schachzug habe sich Zahl der Bewerbungen für die Tätigkeit als MLP-Berater in kürzester Zeit fast vervierfacht. Dafür war das Programm auch nicht ganz billig. Denn allein im Jahr 2018 seien rund sieben Millionen Euro in den Bereich Hochschule geflossen.

„Die Vertriebsmitarbeitenden sprechen gezielt Studierende an, um sie mit kostenlosen Seminaren zum Steuersparen, zum Umgang mit gängiger Software oder Bewerbungstrainings zu locken“, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Ist der Kontakt erst einmal hergestellt und das Vertrauen gewonnen, versuchen die Vertriebler ihre Finanzprodukte an die Studierenden zu verkaufen“.

Anschließend würden zur Altersvorsorge oft fondsgebundene Rentenversicherungen verkauft. Hierbei erhielten die Vermittler die höchste Provision, so der Vorwurf der Verbraucherschützer. Außerdem würden den Verbrauchern viel zu hohe jährliche Dynamisierung der Beitragszahlungen untergeschoben. Auch hier ist der Kritikpunkt vorhersehbar. Denn dadurch würden sich Beitrag und damit auch automatisch die Provisionszahlungen der Versicherer an die Finanzvertriebe erhöhen. Die dadurch verursachten Abschlusskosten würden laut Verbraucherzentrale sogar auf Sicht von über zehn Jahren noch Minusrenditen verursachen. Mit der jährlichen Beitrags-Dynamik können Versicherte den Vertrag automatisch anpassen lassen. Dieses Instrument ist gerade mit Blick auf die Inflation sowie Gehaltsteigerungen, die nach dem Abschluss des Studiums nicht unüblich sind, eine vernünftige Möglichkeit den Vertrag an die veränderten finanziellen Gegebenheiten anzupassen.

Auch bei der Produktauswahl hagelt es Kritik. Denn als das Standard-Produkt würde den Studenten am häufigsten die Basisrente angeboten. Diese werde gerne als Altersvorsorge kombiniert mit Risikoabsicherung wie einer Berufsunfähigkeitsversicherung verkauft. „Wir raten von derartigen Kombiprodukten ab. Wer Risiken absichern möchte, kann für den jeweiligen Bedarf einen eigenen Vertrag bei einem günstigen Anbieter abschließen. Für den Vermögensaufbau beispielsweise reicht meist auch ein simpler ETF-Sparplan ohne teure Versicherung.“, sagt Nauhauser.

In der letzten Warnung der Verbraucherzentrale Hamburg aus dem April 2024 wurde eine Beispielrechnung zur Dynamik einer Basisrente skizziert. Ein Informatik-Studenten hatte diese bei einem MLP-Vermittler abgeschlossen: Während der monatliche Beitrag im ersten Vertragsjahr noch 27,94 Euro betragen habe, sei dieser ab dem dritten Jahr auf monatlich über 93 Euro gesprungen. „Da eine vereinbarte Dynamik die Versicherungssumme und Beiträge jedes Jahr um zehn Prozent anhebt, würde der Versicherungsnehmer am Ende der Vertragslaufzeit monatlich 1.542,66 Euro für seinen Rürup-Vertrag berappen müssen.“, schrieb die Verbraucherzentrale damals. Mit dieser Dynamik könne keine Gehaltserhöhung mithalten. Zudem würden über die Vertragslaufzeit 8.500 Euro Abschluss- und Provisionskosten entstehen. Die MLP hatte die Kritik der Verbraucherzentralen daraufhin in einer umfangreichen Stellungnahme zurückgewiesen und das mangelhafte Verständnis der empfohlenen Lösung moniert.

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