Das durchschnittliche Renteneintrittsalter ist seit dem Jahr 2000 von 62,3 auf 64,4 Jahre im Jahr 2023 gestiegen. Das geht aus dem aktuellen Jahresbericht der Deutschen Rentenversicherung hervor. Ein Grund dafür ist die schrittweise Anhebung der Altersgrenze für den Renteneintritt auf 67 Jahre bis 2031. Zudem sind zwei vorgezogene Altersrentenarten entfallen, die in der Vergangenheit teilweise schon mit 60 Jahren in Anspruch genommen werden konnten: die Altersrente für Frauen und die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit.

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Deutsche Altersrentner erhielten im vergangenen Jahr im Durchschnitt eine Rente von 1.102 Euro – Männer durchschnittlich 1.348 und Frauen 908 Euro. Das entspricht einem Anstieg von 4,1 Prozent beziehungsweise 5,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Grund für den Anstieg ist die vergleichsweise hohe Rentenanpassung zum 1. Juli 2023. Der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner ist bei den Zahlbeträgen bereits abgezogen.

Positiv zu bewerten ist der Anstieg der Versicherungszeiten von Frauen. Zu Beginn ihrer Altersrente im Jahr 2003 kamen Frauen durchschnittlich auf 26,6 Versicherungsjahre, im Jahr 2023 waren es bereits 37,3 Jahre. "Ein wichtiger Grund für den Anstieg ist die erhöhte Erwerbsbeteiligung westdeutscher Frauen – auch wenn diese weiterhin deutlich geringer ausfällt als bei ostdeutschen Frauen", heißt es im Bericht. Auch die höhere Anrechnung von Kindererziehungszeiten durch die sogenannte Mütterrente trägt zum Anstieg bei.

Insgesamt befindet sich die Zahl der Versicherten auf einem neuen Höchststand. Zum Jahresende 2022 waren 32,91 Millionen Menschen versicherungspflichtig beschäftigt und noch nicht im Rentenbezug – das sind 1,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Etwa jeder Vierte im Land ist Rentner. Insgesamt sind es den Angaben zufolge 21,2 Millionen Menschen.

Bei den Finanzen zeichnet die Rentenversicherung ein stabiles Bild: Knapp 380 Milliarden Euro an Ausgaben standen 2023 Einnahmen von gut 381 Milliarden Euro gegenüber. 290 Milliarden Euro davon stammen aus Beiträgen. Den restlichen Betrag erhält die Behörde durch den sogenannten Bundeszuschuss - also aus Steuergeldern.

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