Der Bundesrechnungshof hat sich in einer schriftlichen Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung geäußert. Dieses Gesetz zielt darauf ab, das Rentenniveau bis zum Jahr 2040 auf einem konstanten Wert von 48 prozent zu halten. Die Kosten und Risiken, die mit diesem Ansatz verbunden sind, stehen dabei im Mittelpunkt der Kritik des Bundesrechnungshofs.

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Ein zentrales Problem, das der Bundesrechnungshof aufzeigt, ist, dass das Rentenpaket II zu einem erheblichen Anstieg der Rentenausgaben führt. Ohne die geplante Stabilisierung wäre das Rentenniveau bis 2045 auf 44,9 Prozent gesunken, um die Rentenkassen zu entlasten. Mit der neuen Regelung bleibt das Niveau jedoch konstant bei 48 Prozent, was zusätzliche Ausgaben in Höhe von 507 Milliarden Euro bis 2045 verursachen würde. Damit würden die jährlichen Rentenausgaben im Durchschnitt um 25 Milliarden Euro höher ausfallen, als es nach der aktuellen Rechtslage der Fall gewesen wäre.

Dies habe auch direkte Auswirkungen auf den Beitragssatz zur Rentenversicherung. Während der Beitragssatz nach derzeitigem Recht bis 2045 auf 21,3 Prozent gestiegen wäre, soll er nun auf 22,7 Prozent ansteigen. Diese Erhöhung werde nicht nur für die Beitragszahler, sondern auch für die Unternehmen zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen.

Generationenkapital als begrenzte Entlastung

Eine weitere zentrale Neuerung des Rentenpakets II ist die Einführung des Generationenkapitals. Dabei handelt es sich um eine Stiftung, die jährlich wachsende Beträge vom Bund erhält, um diese renditeorientiert am Kapitalmarkt anzulegen. Die Erträge sollen ab dem Jahr 2036 dazu verwendet werden, den Beitragssatzanstieg in der Rentenversicherung zu bremsen.

Allerdings werde dieser Effekt als sehr begrenzt eingeschätzt. Zwar plant die Bundesregierung, dass die Stiftung ab 2036 jährlich 10 Milliarden Euro an die Rentenversicherung ausschüttet, um den Beitragssatz um 0,4 Prozentpunkte zu senken, doch der Bundesrechnungshof sieht darin eine eher symbolische Entlastung. Das größte Problem dabei ist, dass das Generationenkapital fast ausschließlich durch neue Schulden des Bundes finanziert werden soll. Die Stiftung muss also hohe Renditen am Kapitalmarkt erzielen, um die Darlehenszinsen und laufenden Kosten zu decken. Erst dann seien überhaupt Entlastungen für die Rentenversicherung möglich. Das Generationenkapital könne auf der Finanzierungsseite nur eine relativ geringe Entlastung bringen. Gleichzeitig berge es erhebliche Risiken, heißt es in der Stellungnahme.

Finanzielle Überlastung des Bundes

Neben den steigenden Beitragssätzen und den zusätzlichen Rentenausgaben stellt der Bundesrechnungshof auch das enorme finanzielle Engagement des Bundes infrage. Bis 2045 werde der Bund nicht nur 107 Milliarden Euro an zusätzlichen Zuschüssen für die Rentenversicherung leisten, sondern sich auch um 366 Milliarden Euro verschulden, um das Generationenkapital zu finanzieren. Diese Schulden würden langfristig den Bundeshaushalt belasten, zumal der Erfolg der Stiftung am Kapitalmarkt keineswegs garantiert ist.

Der Bundesrechnungshof warnt daher eindringlich vor einer finanziellen Überlastung des Bundes durch die Rentenversicherung. Die hohe Verschuldung des Bundes könnte die Kreditwürdigkeit negativ beeinflussen, was wiederum zu höheren Zinsausgaben für alle staatlichen Schulden führen würde. Diese Entwicklung könnte langfristig die Spielräume für andere politische Maßnahmen massiv einschränken.

Generationengerechtigkeit bleibt auf der Strecke

Besonders kritisch sieht der Bundesrechnungshof die Auswirkungen des Rentenpakets II auf die jungen und zukünftigen Generationen. Während die heutigen Rentner und die Babyboomer-Generation von den höheren Renten profitieren, würden die jüngeren Beitragszahler durch die steigenden Beiträge und Steuern erheblich belastet. Zudem werde das Generationenkapital, fast ausschließlich durch die Schuldenaufnahme finanziert. Diese Schulden müssten ebenfalls von den zukünftigen Generationen getragen werden.

Der Bundesrechnungshof kommt zu dem Schluss, dass das Rentenpaket II in seiner jetzigen Form nicht generationengerecht ist. "Das Rentenpaket II begünstigt vor allem die heutigen Rentnerinnen- und Rentnerjahrgänge und die sogenannten Baby-Boomer-Jahrgänge. Junge und künftige Geburtsjahrgänge werden durch das Rentenpaket II belastet.", lautet das Fazit des Berichts.