Grundfreibetrag soll 2025 stärker steigen als geplant
Die Bundesregierung will den steuerlichen Grundfreibetrag 2025 stärker anheben als ursprünglich geplant. Auch Familien sollen stärker entlastet werden. Sie dürfen sich auf einen höheren Kinderfreibetrag sowie auf mehr Kindergeld freuen.

Die von der Bundesregierung für das kommende Jahr geplante Steuerentlastung soll um etwa 200 Millionen Euro höher ausfallen als bisher vorgesehen. Dies habe sich aus neuen Berechnungen zur kalten Progression ergeben, heißt es aus dem Bundesfinanzministerium.
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Demnach soll der Grundfreibetrag stärker angehoben werden. Dieser markiert die Grenze, bis zu der auf das Bruttoeinkommen keine Steuer gezahlt werden muss. Er dient dazu, Menschen mit kleinem Einkommen das Existenzminimum zu sichern und einen Ausgleich gegen die Inflation zu schaffen. 2025 soll der Grundfreibetrag von derzeit 11.784 Euro auf 12.096 Euro im Jahr 2024. Ursprünglich sollte der Wert lediglich um 300 Euro angehoben werden. Nun sind es immerhin 312 Euro geworden.
Auch Familien sollen stärker entlastet werden: durch den sogenannten Kinderfreibetrag. Der Kinderfreibetrag dient dazu, das Existenzminimum von Kindern steuerfrei zu stellen. Der Kinderfreibetrag werde von 6.612 auf 6.696 Euro angehoben. Er liegt damit 36 Euro über dem aktuellen Betrag. Ebenfalls angehoben werden soll das Kindergeld. Hier soll es ein Plus von fünf Euro geben. Damit steigt das Kindergeld auf monatlich 255 Euro. 2026 soll es um weitere vier Euro auf 259 Euro steigen.
"Wir verzichten trotz der vielen Ausgabewünsche in der Koalition vorsätzlich auf viele Milliarden Euro", sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner gegenüber "Bild". "Es ist ein Gebot der Fairness, die arbeitende Bevölkerung zu entlasten. Hier habe ich mich versichert, dass ich die Unterstützung des Bundeskanzlers habe.", unterstrich der FDP-Politiker.
Die regelmäßige Anpassung des Grundfreibetrags spielt eine entscheidende Rolle, um die steuerliche Belastung für Geringverdiener zu reduzieren und den inflationsbedingten Kaufkraftverlust auszugleichen. Besonders in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten sorgt eine Anhebung des Grundfreibetrags dafür, dass das Existenzminimum weiterhin steuerfrei bleibt. Dies trägt dazu bei, die finanzielle Situation vieler Bürger zu verbessern und ihnen mehr Netto vom Brutto zu lassen.
Neben dem Grundfreibetrag profitieren auch Familien von steuerlichen Entlastungen durch eine Erhöhung des Kinderfreibetrags und des Kindergeldes. Diese Maßnahmen sollen insbesondere Haushalte mit Kindern finanziell unterstützen und die steigenden Kosten für Bildung, Betreuung und allgemeine Lebenshaltung abfedern. Während sich die Regierung auf diesen Weg der Entlastung konzentriert, bleibt abzuwarten, inwieweit weitere Anpassungen in den kommenden Jahren folgen werden.
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