Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhöht den Druck auf Kreditinstitute und fordert, Verbraucher über rechtswidrige Zinsanpassungen bei Prämiensparverträgen aufzuklären. Nach wie vor würden zahlreiche Institute einseitig Zinsen anpassen und die Sparer im Unklaren lassen, kritisiert die Behörde in einer aktualisierten Allgemeinverfügung. Darin rät die Finanzaufsicht betroffenen Sparern, mögliche Nachzahlungsansprüche zu prüfen.

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Tatsächlich stammt die Allgemeinverfügung aus dem Jahr 2021. Bereits damals versuchten die Aufseher, die Sparkassen zu zwingen, die Inhaber von Prämiensparverträgen über unwirksame Zinsanpassungs-Klauseln zu informieren (Versicherungsbote berichtete). Doch das Vorhaben scheiterte. Zwei Drittel der betroffenen Geldhäuser legten Widerspruch gegen die damalige Allgemeinverfügung ein. Hauptargument der Sparkassen: Es müsse erst auf entsprechende Urteile des Bundesgerichtshofs gewartet werden. Die Finanzaufsicht könne nicht den höchstrichterlichen Entscheidungen vorgreifen, hieß es damals (Versicherungsbote berichtete).

Doch mittlerweile liegt ein weiteres BGH-Urteil, auf das abgewartet werden sollte, vor (Versicherungsbote berichtete). Demnach müssen Sparkassen bei Prämiensparverträgen die variablen Zinsen an den Umlaufsrenditen börsennotierter Bundesanleihen ausrichten. Die Zinsanpassungsklauseln vieler Prämiensparverträge, die den Instituten ein uneingeschränktes Leistungsbestimmungsrecht eingeräumt haben, sind laut BGH unwirksam.

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Die BaFin fordert, alle betroffenen Sparer unverzüglich über die Unwirksamkeit der Klauseln zu informieren und Nachberechnungen auf Grundlage des BGH-Urteils anzubieten. Die Behörde betont, dass dies nicht nur laufende, sondern auch bereits gekündigte Verträge betrifft. Wichtig sei es, die dreijährige Verjährungsfrist zu beachten.