Am 30. September 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Referentenentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge vorgestellt. Der Entwurf richtet sich an eine Vielzahl von Verbänden, die bis zum 18. Oktober 2024 ihre Stellungnahmen abgeben können. Ziel des sogenannten „pAV-Reformgesetzes“ ist es, das bestehende Fördersystem grundlegend zu überarbeiten und die private Altersvorsorge für eine breite Bevölkerungsschicht attraktiver zu machen. Details der geplanten Reform waren bereits im Vorfeld unter anderem von Bundesfinanzminister Christian Lindner verkündet worden.

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Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigt sich positiv gegenüber der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge. „Damit werden Renten möglich, die durchschnittlich 40 Prozent höher sind als bei Riester. Das macht die Entscheidung für eine sichere und solide Rente noch attraktiver”, sagt Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV. Besonders hebt Schumann hervor, dass Versicherte in der Rentenphase künftig 20 Prozent der angesparten Summe in chancenreichere Anlagen wie Aktien investieren können. „Versicherte können die Chancen der Kapitalmärkte besser nutzen, erhalten aber auf jeden Fall einen monatlichen Sockelbetrag – und das garantiert ein Leben lang”, sagt Schumann.

Der GDV bewertet positiv, dass sich Versicherte in der Ansparphase künftig für Produkte mit einer Garantie von 80 Prozent entscheiden können. „Es ist gut, dass die starre Hundertprozent-Garantie endlich gelockert wird”, betont Schumann. „Das moderate Absenken auf 80 Prozent ist ein guter Kompromiss aus Sicherheit und Rendite.”

Kritisch sieht Schumann jedoch, dass Einzelaktien im Altersvorsorgedepot förderfähig werden sollen. „Hohe Verluste drohen, wenn Anleger auf die falschen Aktien setzen. Das passt einfach nicht zur staatlich geförderten Altersvorsorge.” Der GDV begrüßt, dass die Förderung einfacher, verständlicher und weniger aufwändig gestaltet werden soll. „Das beitragsproportionale Fördersystem lässt sich leichter erklären, seine Wirkung ist besser nachvollziehbar”, erläutert Schumann. Er weist jedoch auch darauf hin, dass sich der Förderschwerpunkt verschiebt. „Insbesondere für Familien und Alleinerziehende fällt die neue Förderung teilweise deutlich niedriger aus.” Die Differenz zwischen alter und neuer Förderung könne mehrere hunderte Euro betragen.

Besonders kritisch bewertet der GDV, dass lebenslange Rentenleistungen nur noch eine Option sein sollen. „Das ist ein klarer Rückschritt in der Altersvorsorge”, kritisiert Schumann. „Auszahlpläne sind mit finanziellen Risiken verbunden.” Eine aktuelle Studie der LMU München und der Universität Hohenheim belegt dies. Die Studienautoren argumentieren, dass der Wert der lebenslangen Leistung in der öffentlichen Wahrnehmung unterschätzt wird. Der objektive Nutzen der Renten sei höher als ihre subjektiv wahrgenommene Attraktivität. Schumann sagt dazu: „Ich bin überzeugt: Mit unseren neuen, attraktiven Angeboten und den guten Argumenten wird sich das in den kommenden Jahren wieder ändern. Die Lebensversicherer bieten mit der lebenslangen und sicheren Rente die zuverlässigste Lösung für die Altersvorsorge.”

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