Riester-Rente: Verbraucherschützer fordern Nachbesserungen bei Reform
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Bund der Versicherten (BdV) sehen in der geplanten Riester-Reform sowohl Verbesserungen als auch gravierende Mängel. Während einige Änderungen die Altersvorsorge erleichtern könnten, befürchten die Organisationen, dass Verbraucher in teurere und weniger ertragreiche Verträge gedrängt werden.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) will die private Altersvorsorge attraktiver machen. Insbesondere sollen vereinfachte Fördermechanismen und flexiblere Auszahlungsoptionen dabei helfen, dass mehr Bundesbürger privat für das Alter vorzusorgen. Am 30. September 2024 hat das BMF einen Referentenentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge vorgestellt.
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Zuletzt hatten sich diverse Branchenteilnehmer und Kritiker zu dem Thema positioniert. Nun haben auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sowie der Bund der Versicherten Kritik geäußert. Für Verbraucher, die sich gut am Finanzmarkt auskennen, bringt die geplante Reform Verbesserungen. Riester-Bestandskunden könnten jedoch Probleme bekommen, wenn sie in neue, aber teurere Versicherungen gedrängt werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert in seiner Stellungnahme, dass dies der Fall sein könnte.
Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv, kommentiert: „Der Entwurf zur Riester-Reform enthält gute und wichtige Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Wer eigenständig für die Rente anlegen kann, wird künftig besser und günstiger mit Fonds sparen können als bisher. Einen großen Haken hat das geplante Gesetz für die rund elf Millionen Verbraucher, die mit Versicherungen riestern: Sollten die Garantien bei Riester-Rentenversicherungen auf 80 Prozent abgesenkt werden können, werden Versicherer die Gunst der Stunde nutzen und Verbraucher in die neuen, teureren und weniger ertragreichen Verträge drängen. Für Verbraucher bedeutet das schlimmstenfalls, dass die alten Garantiezinsen weg sind, der neue Vertrag deutlich teurer ist und sich der Vertrieb beim Wechsel nochmal die Taschen vollmacht. Das darf nicht passieren. Hier muss die Bundesregierung nachbessern.“
BdV sieht Rückschritt bei Transparenz
Auch der Bund der Versicherten (BdV) äußert sowohl positive als auch negative Bewertungen. Der Verbraucherschutzverein hat die einzelnen Punkte in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des pAV-Reformgesetzes veröffentlicht. Während die geplanten Änderungen in einigen Bereichen Fortschritte bei der Altersvorsorgeförderung darstellen, übt der BdV deutliche Kritik an wesentlichen Aspekten des Entwurfs. BdV-Vorstandssprecher Stephen Rehmke erklärte: „Der Entwurf enthält positive Ansätze. Aber die Regelungen bleiben in einigen Bereichen hinter den Erwartungen zurück und schaffen sogar neue Unsicherheiten“.
Zu den positiven Punkten zählt der Verein die Einführung einer neuen Fördersystematik mit beitragsproportionalen Zulagen, einem Berufseinsteigerbonus sowie einer Bonuszulage für Geringverdiener. Diese Ansätze stellen für viele Verbraucher, insbesondere bei schwankendem Einkommen, eine Erleichterung gegenüber dem bisherigen komplizierten Fördersystem dar. Der geplante Wegfall der Verrentungspflicht beseitige zudem eine entscheidende Schwachstelle der aktuellen Riester-Verträge. Die neue Produktkategorie „Altersvorsorgedepot-Verträge“ beziehe zudem kapitalmarktnahe Vorsorgeprodukte in den Förderrahmen ein. Diese waren bisher bereits am Markt etabliert, wurden aber bislang vom Gesetzgeber ignoriert. Rehmke sagt: „Endlich erhalten auch kostenarme und rentierliche Investments über ein Depot eine Förderung“.
„Lebens- oder Rentenversicherungen mit ihren undurchsichtigen Kostenbelastungen, nachteiligen Langlebigkeitsfiktionen und Überschüssen auf Gießkannenweise kann man sich fortan getrost sparen. Nur: Die Information muss auch bei den Leuten ankommen. Das ist angesichts des marktbeherrschenden Provisionsvertriebs eine ziemliche Hürde.“, moniert Rehmke.
Einige Mängel im Referentenentwurf gefährdeten zudem die Ziele der Reform. BdV-Chefökonom Constantin Papaspyratos erläutert: „Die Umstellung der Produktinformationspflichten auf die EU-PRIIPs-Verordnung bedeutet einen erheblichen Rückschritt in der Transparenz“. „Statt für mehr Vergleichbarkeit sorgt der Entwurf hier für Verbraucherinnen und Verbraucher für Verwirrung. Die bisherige PIA-Methode ist eindeutig klarer.“.
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Eine weitere Problemstellung ist aus Verbraucherschutzperspektive die fehlende Klarheit bei der Anrechnung von Altersvorsorgeleistungen auf die Grundsicherung. Papaspyratos sagt: „Anders als bei Renten bleibt offen, in welchem Umfang die Leistungen aus Auszahlungsplänen beim Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung über Freibeträge teilweise anrechnungsfrei bleiben“. Der BdV fordert daher Nachbesserungen in diesem Bereich.
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