Der Sachverständigenrat Wirtschaft („Wirtschaftsweise“) schlägt ein Startgeld für Kinder vor (Versicherungsbote berichtete). Das erinnert an einen Vorschlag der AfD-Fraktion im Bundestag. Bereits 2020 forderte die Partei in einem Leitantrag: „Pro geborenem Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit und Lebensmittelpunkt in Deutschland soll der Staat außerdem eine zusätzliche Einzahlung in Höhe von 100 Euro pro Monat bis zum 18. Lebensjahr in die Spardepots der jeweiligen Kinder tätigen. Die Höhe dieses Beitrags ist regelmäßig vom Gesetzgeber dem Verlauf der Inflation anzupassen und entsprechend zu erhöhen“ (Versicherungsbote berichtete).

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Zwischen dem AfD-Konzept des „Junior-Spardepots“ und dem Konzept der Wirtschaftsweisen für das „Kinderstartgeld“ bestehen allerdings auch gewichtige Unterschiede:

1. Zielgruppen und Laufzeit:

  • Junior-Spardepot (AfD): Alle Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in Deutschland geboren werden, sind berechtigt. Die Einzahlung erfolgt von Geburt bis zum 18. Lebensjahr.
  • Kinderstartgeld (Wirtschaftsweise): Kinder ab dem sechsten Geburtstag sollen für 12 Jahre monatlich einen Beitrag erhalten, bis sie 18 Jahre alt werden.

2. Höhe der monatlichen Einzahlungen:

  • Junior-Spardepot (AfD): Der Staat zahlt monatlich 100 Euro auf das Konto ein, was bis zum 18. Lebensjahr insgesamt 21.600 Euro ergibt.
  • Kinderstartgeld (Wirtschaftsweise): Die vorgeschlagene Einzahlung beträgt monatlich 10 Euro, also insgesamt 1.440 Euro über die 12 Jahre.

3. Finanzierungsquellen:

  • Junior-Spardepot (AfD): Die Finanzierung erfolgt ausschließlich aus Steuermitteln. Es gibt keine Umlage von Beiträgen der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Kinderstartgeld (Wirtschaftsweise): Die Finanzierung soll ebenfalls durch den Staat erfolgen, mit einem Fokus auf einen schrittweisen Anstieg des öffentlichen Finanzierungsbedarfs, um die Belastungen zu steuern.

4. Zweck der Ansparung:

  • Junior-Spardepot (AfD): Das Kapital ist ausschließlich für die Altersvorsorge bestimmt. Eine Entnahme vor der Regelaltersgrenze ist nicht vorgesehen.
  • Kinderstartgeld (Wirtschaftsweise): Die angesparte Summe kann ab dem 18. Geburtstag entnommen werden, ohne Zweckbindung.

5. Anlagestrategie:

  • Junior-Spardepot (AfD): Das Geld wird in einen wertpapierbasierten Fonds angelegt, der renditeorientiert arbeitet. Ein späterer Wechsel zu alternativen Fonds ist möglich.
  • Kinderstartgeld (Wirtschaftsweise): Die Anlage erfolgt ebenfalls in breit diversifizierte Fonds mit einem hohen Anteil an Aktien. Es wird Wert auf niedrige Gebühren gelegt und der Fonds sollte staatlich zertifiziert sein.

6. Dynamisierung:

  • Junior-Spardepot (AfD): Es besteht die Möglichkeit, die monatlichen Einzahlungen entsprechend der Inflation zu dynamisieren, jedoch ist dies nicht verpflichtend.
  • Kinderstartgeld (Wirtschaftsweise): Der Beitrag soll jährlich an die Inflationsrate angepasst werden.

7. Verwendung nach dem 18. Lebensjahr:

  • Junior-Spardepot (AfD): Das Kapital wird erst ab der Regelaltersgrenze ausgezahlt, eine vorzeitige Entnahme ist nicht möglich.
  • Kinderstartgeld (Wirtschaftsweise): Die Summe kann ab dem 18. Lebensjahr frei verwendet werden, es besteht aber die Möglichkeit, sie in eine private Altersvorsorge zu überführen.