Erst im April 2024 hatte das Bundeskabinett eine Anhebung der Renten beschlossen. Dadurch kletterten die Bezüge der Ruheständler zum 1. Juli um 4,57 Prozent im Westen und im Osten der Republik. In diesem Jahr geschah das zum ersten Mal bundeseinheitlich.

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Das ein Rentenplus nicht in Stein gemeißelt ist, zeigt das Jahr 2021. Damals wurden nur ostdeutsche Altersrentner mit einer schmalen Rentenerhöhung bedacht. Hier wurden die Ruhestands-Gelder um 0,72 Prozent angehoben. Die Renten in Westdeutschland blieben dagegen auf dem Niveau des Vorjahres. Der Grund für die seinerzeit ausbleibende Anhebung war die Lohnentwicklung. Denn sie ist die wichtigste Grundlage für Rentenanpassungen. Steigen die Löhne, so in der Regel auch die Renten. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung betrug damals -2,34 Prozent in den alten Ländern. Die Zahlen basieren auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei "Ein-Euro-Jobs“ außer Acht bleiben. Rein rechnerisch hätten die Renten sogar um 3,25 Prozent gesenkt werden müssen. Eine Senkung der Rente ist allerdings per Gesetz nicht möglich. Da es seit dem Jahr 2009 eine Rentengarantie gibt, ist sichergestellt, dass die Anwendung der Rentenanpassungsformel nicht zu verminderten Rentenwerten führt.

Nun können sich Deutschlands Ruheständler voraussichtlich auf ein weitere Erhöhung ihrer Altersbezüge freuen. So könnte das Altersgeld im Juli 2025 bundeseinheitlich um 3,51 Prozent ansteigen. Das geht aus dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2024 hervor, der der "Deutschen Presse-Agentur" vorliegt. Eine finale Entscheidung über die Höhe der Altersbezüge für 2025 werde allerdings erst im kommenden Frühjahr fallen.

Rentenreform im Wartestand

Während die Renten steigen, wird es perspektivisch auch für die Beitragszahler teurer. Aktuell liegt der Rentenbeitragssatz noch bei 18,6 Prozent. Bis 2026 sollte dieser eigentlich stabil bleiben. Bis zum Jahr 2025 greift die so genannte „doppelte Haltelinie“, die sowohl das Rentenniveau als auch die Beitragshöhe bis zum Jahr 2025 festschreibt. Bis dahin darf der Brutto-Beitrag, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam zur Rentenversicherung zahlen müssen, 20 Prozent nicht übersteigen. Zudem darf das Rentenniveau bis dahin nicht auf einen Prozentsatz unter 48 Prozent sinken.

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Ein großes Projekt der Ampel-Regierung waren mehrere Rentenpakete. So sollte unter anderem das Rentenniveau stabil gehalten werden. Gleichzeitig hätten Beitragszahler mit künftig deutlich höheren Beiträgen rechnen müssen. Parallel dazu sollte mit einem Generationenkapital die Rentenkasse durch einen kapitalgedeckten Fonds unterstützt werden. Auch war eine Überarbeitung der geförderten privaten Altersvorsorge unter anderem mit einem Altersvorsorgedepot angedacht. Durch das Ampel-Aus liegen die geplanten Rentenpakete vorerst auf Eis und könnten komplett eingestampft werden.