Versicherungsbote: Wer braucht eigentlich internationalen Rechtsschutz? Nennen Sie bitte Beispiele für Zielgruppen.

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Melanie Hegemann: Internationaler Rechtsschutz ist besonders wichtig für Expats, digitale Nomaden, Auswanderer und Personen mit langfristigem Auslandsaufenthalt. Diese Gruppen benötigen spezielle Versicherungen, da sie sich oft nicht mit den rechtlichen Gegebenheiten des Gastlandes auskennen und deutsche Rechtsschutzversicherungen häufig keinen Schutz bieten, wenn der Wohnsitz in Deutschland abgemeldet wird.

Gibt es spezielle Regelungen oder Policen, die den internationalen Rechtsschutz für Expatriates oder Personen mit häufigen Auslandsaufenthalten betreffen?

Für Personen, die im Ausland leben und arbeiten, bieten spezielle Tarife wie der Tarif Expat Legal vom B.D.A.E. Unterstützung. Dieser Tarif richtet sich an Expats und digitale Nomaden, sofern sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, eine berufliche Tätigkeit im Ausland ausüben, eine postalische Adresse in Deutschland haben, eine deutsche Bankverbindung besitzen und die Absicht haben, dauerhaft nach Deutschland zurückzukehren. Der BDAE bietet zwei Tarifoptionen an: Expat Legal (ohne Arbeitsrechtsschutz) und Expat Legal Plus (mit Arbeitsrechtsschutz nach einer dreimonatigen Wartezeit). Die Deckungssumme ist in Europa sowie weltweit unbegrenzt, jedoch erfolgt eine Begrenzung auf die gesetzlichen Gebühren, die bei der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Deutschland angefallen wären. Die Selbstbeteiligung beträgt 500 Euro je Rechtsschutzfall. Der Wohnung- und Grundstücks-Rechtsschutz sowie erbrechtliche Streitigkeiten sind nicht enthalten.

Wie differenziert sich der internationale Rechtsschutz von nationalen Rechtsschutzlösungen, insbesondere in Bezug auf die Abdeckung von Rechtsrisiken und den Umfang der Leistungen?

Im Vergleich zu nationalen Rechtsschutzversicherungen bieten internationale Versicherungen auch Versicherungsschutz, wenn der Wohnsitz im Ausland ist. Nationale Versicherungen haben meist eine begrenzte Laufzeit im Ausland oder bieten gar keinen Versicherungsschutz, während internationale Versicherungen keine solche Laufzeitbegrenzung haben. Die Versicherungssummen für Auslandsaufenthalte sind in nationalen Policen oft begrenzt, während internationale Policen durchgehend Schutz bieten. Die Details und der Deckungsumfang hängen jedoch vom jeweiligen Vertrag ab.

Welche besonderen Herausforderungen sehen Sie bei der Absicherung von Rechtsschutzansprüchen im Ausland?

Ein wesentliches Problem bei internationalen Rechtsschutzversicherungen ist, dass die Versicherungssummen auf die deutschen Gebühren limitiert sind. Kosten, die darüber hinausgehen, sind nicht versichert.

Welche Leistungen sind in den internationalen Rechtsschutzversicherungen typischerweise ausgeschlossen, und warum?

Beim B.D.A.E. sind der Wohnung- und Grundstücks-Rechtsschutz sowie erbrechtliche Streitigkeiten nicht im Versicherungsschutz enthalten. Diese Einschränkungen sind erforderlich, um die Kosten innerhalb der gesetzlichen Vorgaben in Deutschland zu halten.

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Hintergrund: Das Interview ist zuerst in der Ausgabe 02/2024 des Fachmagazins Versicherungsbote erschienen – in der Sonderausgabe „Versicherungsbotin“. Die Fragen stellte Björn Bergfeld. Das Magazin kann hier kostenfrei abonniert werden.