Laut einer aktuellen Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beliefen sich 2023 die versicherten Schäden durch Geldautomatensprengungen auf insgesamt 95 Millionen Euro. Davon entfielen rund 20 Millionen Euro auf gestohlenes Bargeld, während der Großteil für Kollateralschäden an Gebäuden und Infrastruktur aufgewendet wurde.

Anzeige

„Für jeden Euro gestohlenen Bargelds stehen zwei bis drei Euro an Sachschäden“, erklärt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV. 2022 hatte der GDV erstmals Schadenszahlen zu Geldautomatensprengungen erhoben, die mit 110 Millionen Euro noch höher lagen. Damals entfielen 30 Millionen Euro auf Bargeldverluste.

Nach Angaben der Polizei wurden im Jahr 2023 461 Fälle von Geldautomatensprengungen registriert – 35 weniger als im Vorjahr. Trotz dieses Rückgangs zeigt sich die Professionalität der Täter: „Die Schäden bleiben hoch, weil oft erhebliche Kollateralschäden an Gebäuden und Infrastruktur entstehen“, so Käfer-Rohrbach.

Initiative gegen Geldautomatensprengungen

Um die Täterstrukturen zu bekämpfen, hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser 2022 eine Initiative ins Leben gerufen. Neben Polizei und Kreditwirtschaft sind auch Versicherer Teil der Zusammenarbeit. Hierzu sagte die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV: „Mit unseren Schadenverhütungskonzepten werden wir die deutsche Kreditwirtschaft dabei unterstützen, einen Mindestschutz von Geldautomaten gegen Sprengungen umzusetzen, um Sachschäden aber vor allem auch Personenschäden zu reduzieren.“

So hat der GDV einen technischen Leitfaden veröffentlicht, der Maßnahmen zum Schutz von Geldautomaten umfasst. Diese reichen von Nachtverschlüssen für Selbstbedienungs-Foyers über Einbruchmeldeanlagen und Videoüberwachung bis hin zu Einfärbesystemen für Geldscheine, einer Verringerung des Bargeldbestandes sowie einer strategischen Standortwahl. Eine weitere Sicherheitsmaßnahme ist das Schützen des Automaten durch eine separate Rotunde aus Stahlbeton. So lassen sich Schäden am Gebäude oder auch Personenschäden vermeiden. Bei den Sicherheitsmaßnahmen ist es laut Anja Käfer-Rohrbach wichtig, dass diese die neusten technischen Entwicklungen berücksichtigen und auf den jeweiligen Standort des Geldautomaten angepasst sind.

Anzeige

Versicherungsschutz für Kreditinstitute

Kreditinstitute, die immer wieder Ziel von Kriminellen sind, benötigen einen speziellen Versicherungsschutz. Der GDV spricht auf seiner Website von diversen Absicherungslösungen, die auch abhängig vom jeweiligen Bankentyp sind. Manche Police deckt sämtliche Sachen- und Vermögensschäden ab - auch die, durch kriminelle Handlungen wie Automatensprengungen entstehen. Daneben können Kreditinstitute ihre Risiken auch über verschiedene Policen einzeln absichern. Für das Problem der Automatensprengungen ist hier besonders die Gebäude-, die Vertrauensschaden- und die Inhaltsversicherung wichtig. Darüber hinaus können sich die Banken durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung vor Schäden schützen, die dadurch entstehen, dass eine Filiale nach einer Geldautomatensprengung vorübergehend nicht nutzbar ist.