In der Diskussion um betriebliche Altersversorgung (bAV) fällt häufig das Argument „Lebenslange Renten sind zwar sicher, aber zu Beginn einfach zu niedrig.“ Tatsächlich stoßen die derzeitigen gesetzlichen Vorgaben, dass Direktversicherungen und Pensionskassen sämtliche Überschussanteile für sukzessive Rentenerhöhungen nutzen müssen, wenn sie dem Arbeitgeber das Rentenanpassungsrisiko abnehmen wollen, auf berechtigte Kritik.

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Arbeitgeber müssen nach § 16 des Betriebsrentengesetzes Betriebsrenten alle drei Jahre auf ihre Anpassung prüfen, sofern sich die durchführende Lebensversicherung oder Pensionskasse nicht verpflichtet, sämtliche Überschussanteile zur sukzessiven Rentenerhöhung zu nutzen. Werden sämtliche Überschussanteile zu solchen Rentenerhöhungen genutzt, was in der bAV regelmäßig der Fall ist, führt dies dazu, dass Renten zu Beginn gering ausfallen und erst langsam im Zeitverlauf ansteigen – so werden die Renten oft erst im hohen Alter richtig hoch.

Das IVS – Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. setzt sich daher für mehr Flexibilität in der Rentenphase ein. Unser Vorschlag: Erlauben wir Pensionskassen und Direktversicherungen, höhere Startrenten anzubieten, die abhängig von der Kapitalanlagerendite später auch moderat schwanken können – jedoch niemals unter ein garantiertes Mindestniveau fallen. Dadurch ergibt sich insgesamt ein besserer Match zwischen Rentenniveau und Versorgungsbedarf, der zudem helfen könnte, die Vorbehalte gegenüber lebenslangen Rentenzahlungen abzubauen. Bei privater Vorsorge durch Rentenversicherungen ist dieses Instrument seit langem bekannt.

Die arbeitsrechtliche Zulässigkeit flexiblerer Modelle dieser Art würde deutlich mehr Attraktivität für die bAV schaffen und ihr ein moderneres Gesicht geben. Das IVS appelliert an den Gesetzgeber, diese Chance zu nutzen und das Vertrauen in die Kompetenz der Versorgungseinrichtungen zu stärken, wenn er in der nächsten Legislaturperiode erneut Anlauf für eine Reform der 2. Säule nimmt. Eine angepasste Gesetzgebung entsprechend unserem Vorschlag ist ein deutlicher Schritt in Richtung einer attraktiveren und bedarfsgerechteren Altersversorgung.

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