Rentenversicherung 2025: Das ändert sich
Zum Jahreswechsel treten zahlreiche Neuerungen in der Rentenversicherung in Kraft. Von stabilen Beitragssätzen bis hin zu höheren Hinzuverdienstgrenzen – was Versicherte beachten müssen.
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Zum 1. Januar 2025 ändern sich wichtige Rahmenbedingungen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung hat die Details zusammengefasst.
Beitragssatz bleibt stabil
Der Beitragssatz bleibt auch 2025 bei 18,6 Prozent – ein Pluspunkt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Neue Grenzen für Hinzuverdiener
Die Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrenten steigen: Bei voller Erwerbsminderung können bis zu 19.661 Euro im Jahr hinzuverdient werden, bei teilweiser Erwerbsminderung sind es 39.322 Euro.
Anpassung der Altersgrenzen
Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise auf 67 Jahre. Für den Jahrgang 1960 liegt sie bei 66 Jahren und 4 Monaten. Besonders langjährig Versicherte können weiterhin ab 63 Jahren in Rente gehen, müssen aber mit Abschlägen rechnen – 1962 Geborene zahlen 13,2 Prozent.
Einheitliche Beitragsbemessungsgrenzen
Ab 2025 gilt bundesweit eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze von 8.050 Euro monatlich. Das erleichtert die Berechnung von Beiträgen und macht den Übergang zwischen den Regionen nahtloser.
Steigende Beiträge und Steuerlast
Der Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung steigt auf 103,42 Euro monatlich, der Höchstbeitrag liegt bei 1.497,30 Euro. Hinzu kommt ein Anstieg des steuerpflichtigen Rentenanteils auf 83,5 Prozent für Neurentner.
Minijob-Grenze angehoben
Die Verdienstgrenze im Minijob wird dynamisch angepasst und steigt auf 556 Euro monatlich.