Techniker Krankenkasse hebt Zusatzbeitrag an
Die Techniker Krankenkasse (TK) hat ihren Zusatzbeitrag für 2025 auf 2,45 Prozent festgelegt. Gleichzeitig fordert der Verwaltungsrat umfassende Reformen für eine langfristige Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Pflegeversicherung (SPV).
Der Verwaltungsrat der Techniker Krankenkasse (TK) hat in seiner gestrigen Wintersitzung die nächste Bundesregierung aufgefordert, die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Pflegeversicherung (SPV) langfristig zu stabilisieren. Dieter F. Märtens, Vorsitzender des TK-Verwaltungsrats, übte deutliche Kritik: „Die Beitragszahlenden tragen weiterhin die Last der Defizite, während der Staat sich aus der Verantwortung zieht.“ Sein Nachfolger Dominik Kruchen fordert, dass staatliche Aufgaben künftig auch vom Staat finanziert werden und politische Eingriffe die Autonomie der Krankenkassen nicht weiter einschränken.
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Beitragssatz und steigende Ausgaben
Angesichts der erheblichen Kostensteigerungen, vor allem bei Krankenhaus- und Arzneimittelausgaben, hebt die TK ihren Zusatzbeitrag an, bleibt jedoch unter dem Durchschnitt. „Wir bieten weiterhin ein starkes Preis-Leistungs-Verhältnis“, betont Märtens. Die Krankenkasse verzeichnete 2024 einen Zuwachs von 460.000 neuen Versicherten und betreut nun 11,8 Millionen Menschen.
Haushalt 2025: Rekordvolumen
Für das kommende Jahr plant die TK ein Haushaltsvolumen von 62,5 Milliarden Euro (+11,5 Prozent). Davon entfallen 48,1 Milliarden Euro auf die Krankenversicherung und 11,7 Milliarden Euro auf die Pflegeversicherung. Die Ausgaben für Leistungen werden 2025 voraussichtlich bei 45,4 Milliarden Euro liegen (+9,4 Prozent).
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Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Das bedeutet, dass beide Parteien jeweils die Hälfte des Zusatzbeitrags zahlen. Diese Regelung gilt seit der Reform des GKV-Finanzierungsgesetzes im Jahr 2019 und soll die finanzielle Belastung der Versicherten fairer verteilen.
Im Fall der Techniker Krankenkasse bedeutet der Zusatzbeitrag von 2,45 Prozent, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils 1,225 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze übernehmen.