Zuletzt hatte es mehrere Kündigungen von Versicherungsbeständen gegeben. So hatte beispielsweise der Versicherer Axa beim Wohnungseigentümer- und Hausverwalter-Konzept eine Bestandssanierung angestossen. Doch derartige Geschäftspraktiken, kollektive Kündigungen von Versicherungsbeständen, verstoßen gegen bestehendes Recht und beschädigen das Vertrauen in die Branche stark. Das geht aus einem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski hervor, dass vom AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. beauftragt wurde. Schwintowski und der Verband fordern daher ein sofortiges Eingreifen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

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Das Gutachten macht deutlich, dass kollektive Kündigungen grundlegende Rechtsprinzipien wie das Schädigungsverbot (§ 226 BGB) und die Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verletzen. Solche Maßnahmen stellen einen Missbrauch des Kündigungsrechts dar und umgehen die gesetzlich geregelte Bestandsübertragung gemäß § 13 VAG. Prof. Schwintowski betont, dass die BaFin verpflichtet ist, diese Praktiken gemäß § 298 Abs. 1 VAG zu stoppen.

Die Auswirkungen dieser Kündigungen treffen besonders Versicherungsmakler und ihre Kunden. Makler müssen kurzfristig Ersatzlösungen finden, was zu erheblichen Kosten und zusätzlichem Arbeitsaufwand führt. Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, erklärt: „Das Vorgehen einzelner Versicherer bringt Vermittler in unmögliche Situationen und hinterlässt Kunden ohne Vorwarnung in einer Lage, in der sie ohne Versicherungsschutz dastehen oder deutlich höhere Prämien zahlen müssen.“

Ein weiterer kritischer Punkt betrifft die Wohngebäudeversicherung, die oft Voraussetzung für Bau- und Immobilienkredite ist. Ein Verlust des Versicherungsschutzes kann zu Problemen mit Banken führen, die zusätzliche Sicherheiten verlangen oder bestehende Kredite gefährden könnten. Wirth warnt vor den existenzbedrohenden Folgen solcher Kündigungen für Immobilienbesitzer.

Der Verband fordert die Versicherer auf, auf Massenkündigungen zu verzichten und stattdessen die Bestandsübertragung gemäß § 13 VAG zu nutzen. Dieses Verfahren gewährleistet den Schutz der Interessen aller Beteiligten – der Versicherer, Versicherten und Vermittler.

Sollten Versicherer dennoch Massenkündigungen durchführen, könnten unwirksame Kündigungen dazu führen, dass Verträge fortbestehen. Zudem drohen Schadensersatzansprüche seitens der Versicherten. Der AfW fordert die BaFin auf, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um diese Praktiken zu unterbinden und die Stabilität des Versicherungsmarktes zu gewährleisten.

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