Die BaFin macht ernst: Die deutsche Versicherungs- und Finanzaufsicht hat angekündigt, künftig auch öffentlich Sündenböcke zu benennen, nachdem ihr im Skandal um den Milliardenbetrug bei Wirecard eine zu lasche Aufsicht vorgeworfen worden war. Diese Erfahrung mussten bereits die Axa Krankenversicherung und die Signal Iduna machen. Wegen Mängeln in der Geschäftsorganisation verhängte die Versicherungsaufsicht einen Kapitalaufschlag - und verkündete dies auf der hauseigenen Webseite. Mit der Haftpflichtkasse hat es nun einen weiteren Versicherer erwischt. Auch hier sind es Mängel in der IT bzw. der Geschäftsorganisation, die aus Sicht der Behörde eine solche Maßnahme notwendig machen.

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IT-Mängel bedeuten Mängel in der Geschäftsorganisation

Der Bescheid über den Kapitalaufschlag sei der Haftpflichtkasse bereits am 7. November zugestellt worden und seit dem 13. Dezember bestandskräftig, so die BaFin weiter. Konkret gehe es um einen Verstoß gegen die Versicherungsaufsichtsrechtlichen Anforderungen an die IT (VAIT), so die Behörde weiter. Dies bedeute, dass der Versicherer auch gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne der §§ 23 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) verstoßen habe.

Stark vereinfacht ist der Versicherer aus Roßdorf nun gezwungen, mehr Eigenkapital zurückzuhalten, um auf Risiken, die aus den Mängeln resultieren, reagieren zu können - und um Maßnahmen zu ergreifen, die Mängel abzustellen. Die Höhe des verhängten Kapitalaufschlags teilt die BaFin nicht mit.

“Weisen Versicherungsunternehmen und Versicherungsgruppen, die nach Solvency II beaufsichtigt werden, Mängel in der Geschäftsorganisation auf, kann die BaFin einen Kapitalaufschlag anordnen“, erklärt die BaFin. Und weiter: „Der Kapitalaufschlag erhöht die Solvabilitätskapitalanforderung. Mit ihm sollen die Risiken abgedeckt werden, die aus den Mängeln resultieren. Wenn die Mängel beseitigt sind, hebt die BaFin den Kapitalaufschlag auf“.

Neben der Axa Krankenversicherung, der Signal Iduna und der Haftpflichtkasse geriet auch die Allianz aufgrund ihrer Geschäftsorganisation ins Visier der BaFin. Hier ging die Behörde noch weiter: Infolge eines "umfangreichen Feststellungskatalogs", wie es im Behördendeutsch heißt, sah sich die Allianz sogar gezwungen, Konzerntöchter umzubauen. Bei den Münchenern hatte es demnach keinen eindeutigen Ansprechpartner und keine eindeutigen Zuständigkeiten bei IT-Problemen gegeben. Allerdings stellte die BaFin die Allianz nicht öffentlich an den Pranger: Die Vorwürfe wurden erst durch Medienberichte bekannt.

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