Steuerlast für Rentner steigt um 4,1 Milliarden Euro
Die Steuerlast für Rentner steigt im Jahr 2025 um 4,1 Milliarden Euro – ein Plus von sieben Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Grund dafür ist die geplante Rentenerhöhung um 3,5 Prozent, durch die rund 73.000 Rentner neu steuerpflichtig werden.
Die Steuerlast für Rentnerinnen und Rentner in Deutschland wird im kommenden Jahr deutlich ansteigen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums müssen Rentner 2025 insgesamt 4,1 Milliarden Euro mehr Steuern zahlen als im Vorjahr. Die Gesamtsumme der Steuerzahlungen von Rentnern soll damit von 58,6 Milliarden Euro auf 62,7 Milliarden Euro steigen. Der Anstieg ist insbesondere auf die geplante Rentenerhöhung zum 1. Juli 2025 zurückzuführen.
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Rentenerhöhung um 3,5 Prozent geplant
Die Rentenerhöhung, die zum 1. Juli 2025 erwartet wird, soll laut einer ersten offiziellen Schätzung aus dem November bei rund 3,5 Prozent liegen. Die endgültige Entscheidung über die Höhe der Rentenanpassung trifft das Bundeskabinett im Frühjahr, basierend auf aktuellen Daten zur Konjunktur- und Lohnentwicklung. Im vergangenen Jahr stieg die Rente - erstmals bundeseinheitlich - um 4,57 Prozent (Versicherungsbote berichtete). Die Rentenerhöhung könnte Rentnerinnen und Rentner zwar mehr Geld auf das Konto bringen, gleichzeitig führt sie jedoch dazu, dass viele erstmals steuerpflichtig werden. Im Jahr 2024 betraf dies 114.000 Ruheständler.
Über 70.000 Rentner rutschen in die Steuerpflicht
Mit der erwarteten Rentenerhöhung von 3,5 Prozent dürften rund 73.000 Rentner neu steuerpflichtig werden. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sahra Wagenknecht hervor. Das entsprechende Schreiben liegt der Nachrichtenagentur dpa vor. Damit steigt die Zahl der steuerbelasteten Rentnerinnen und Rentner auf rund 6,578 Millionen. Bei dieser Zahl sind jedoch Rentner nicht berücksichtigt, die durch den Grundfreibetrag vollständig von der Steuer entlastet werden.
Der Grundfreibetrag, der für alle Steuerpflichtigen gilt und das Einkommen bezeichnet, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, liegt im Jahr 2025 bei 12.096 Euro und wird 2026 auf 12.348 Euro steigen.
Nachgelagerte Besteuerung sorgt für höhere Steuerlast
Die wachsende Steuerbelastung der Rentner ist auch eine Folge der schrittweisen Umstellung auf das System der nachgelagerten Besteuerung von Renten bis zum Jahr 2040. Diese ist ein zentrales Element des sogenannten Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) von 2005. Es sorgt dafür, dass die Beiträge zur Alterssicherung während der Ansparphase allmählich steuerfrei gestellt werden (als Sonderausgaben), während die Leistungen erst in der Auszahlungsphase steuerlich belastet werden. Die Praxis der 'nachgelagerten Besteuerung' von Renten ist in der Regel von Vorteil. Während der Berufsjahre reduzieren die Beiträge zur Altersvorsorge die Steuerlast. Die Einkünfte im Ruhestand sind normalerweise niedriger als während des Erwerbslebens, weshalb bei einer Besteuerung der Renten weniger an den Fiskus gezahlt werden muss.
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Zusätzlich zum Grundfreibetrag können Rentnerinnen und Rentner noch den so genannten Rentenfreibetrag geltend machen. Dieser Freibetrag richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts und wird dann auf Lebenszeit mitgenommen. Jahr für Jahr stieg der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente seit 2005 für die jeweiligen Neurentner um zwei Prozentpunkte, seit 2020 steigt er nur noch um einen Prozentpunkt: Wer 2005 und vorher in Rente ging, hat einen Freibetrag von 50 Prozent auf Lebenszeit. Rentenbezieher, die seit 2012 neu in den Ruhestand gegangen sind, müssen 64 Prozent ihrer Rente mit ihrem individuellen Steuersatz versteuern. Wer 2024 in Rente geht, hat Anspruch auf einen Rentenfreibetrag von 17 Prozent.