Zusatzleistungen: Das wünschen sich gesetzlich Krankenversicherte
Welche Zusatzleistungen für gesetzlich Krankenversicherte besonders wichtig sind, beleuchtet eine aktuelle Umfrage. Dabei zeigt sich: Zahn-Leistungen stehen bei den Versicherten an erster Stelle.
Mit einer Zustimmungsquote von 82 Prozent gehören Zahn-Leistungen zu den absoluten Favoriten unter den Zusatzleistungen. Besonders gefragt ist die professionelle Zahnreinigung, die von vielen Versicherten als wichtiger Bestandteil ihrer Gesundheitsvorsorge angesehen wird. Das geht aus einer Umfrage des Verbraucherportals Finanztip hervor.
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Auch Vorsorge-Leistungen genießen bei den Befragten großes Interesse. 73 Prozent bewerten diese als wichtig oder sehr wichtig. Dies zeigt sich insbesondere bei der Krebsfrüherkennung: Viele Untersuchungen, wie etwa das Hautkrebsscreening, werden von der gesetzlichen Krankenversicherung erst ab einem bestimmten Alter übernommen. Einige Krankenkassen bieten jedoch bereits erweiterte Leistungen an, indem sie beispielsweise das Hautkrebsscreening schon vor dem 35. Lebensjahr finanzieren.
Wie wichtig den gesetzlich Versicherten die zusätzliche Absicherung bestimmer Leistungspunkte ist, zeigen auch Zahlen des PKV-Verbands. Denn die Bundesbürger schließen immer mehr Krankenzusatzversicherungen ab. Deeren Zahl ist zuletzt im Jahr 2022 gestiegen. Insgesamt 29,3 Millionen Zusatzpolicen haben Deutsche bei den Privatversicherern abgeschlossen. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das ein Plus von 2,6 Prozent beziehungsweise etwa 745.200 Verträgen. Im Jahr 2012 waren es noch 23,1 Millionen und damit gut 6,2 Millionen Policen weniger.
Einen wichtigen Part an den guten Verkaufszahlen haben Zahnzusatz-Policen. Denn auch im Jahr 2022 konnte der Kreis der versicherten Personen erhöht werden. So konnten etwa 612.200 Neukunden hinzugewonnen werden. Demnach bestünden aktuell gut 18,44 Millionen Verträge. Damit sei allein im vergangenen Jahrzehnt die Gesamtzahl der Verträge um rund 4,9 Millionen beziehungsweise 35,9 Prozent angewachsen. Die Daten umfassen sowohl Einzel- als auch Gruppentarife. Generell muss die Zahl der abgeschlossenen Verträge nicht identisch mit der Zahl der versicherten Personen sein. Denn ein Versicherungsnehmer kann auch mehrere Verträge abgeschlossen haben.
Der Grund für die Fokussierung auf die Zahngesundheit ist naheliegend. Denn gesetzlich Krankenversicherte erhalten einen Zuschuss zur sogenannten Regelversorgung. So wird die von gesetzlichen Kassen vereinbarte Basisversorgung bezeichnet, die alle nötigen Leistungen abdeckt – und zwar von der Einzelzahnlücke bis zur Vollprothese. Doch der Zuschuss wird tatsächlich auf Basis kostengünstiger Lösungen berechnet. Die Kosten für Zahnersatz sind durchaus beträchtlich. Je nach Bundesland müssen gesetzlich Versicherte etwa 1.000 Euro für Zahnersatz aus der eigenen Tasche zuzahlen. Bei einer höherwertigen Versorgung steigt der Eigenanteil noch weiter an.
Aktuell liegt der Zuschuss zur Regelversorgung bei 60 Prozent. Der Zuschuss steigt, wenn der Patient ein gut gepflegtes Bonusheft vorzeigen kann: von 60 auf 70 Prozent bei einem über fünf Jahre geführten Bonusheft und von 65 auf 75 Prozent bei einem über zehn Jahre geführten Bonusheft, das jährliche Vorsorge-Untersuchungen nachweist.
Leistungen, die von der GKV nicht abgedeckt werden
Private Krankenzusatzversicherungen bieten zusätzliche Absicherung für Leistungen, die von der GKV nicht oder nur teilweise übernommen werden. Das können beispielsweise sein:
- Zahnersatz: Die GKV übernimmt nur einen festen Zuschuss für Standardbehandlungen (Regelversorgung). Hochwertiger Zahnersatz, wie Implantate oder Inlays, wird kaum unterstützt. Eine Zahnzusatzversicherung kann teure Varianten abdecken, wie z. B. Keramik-Implantate oder hochwertigere Prothesen. Diese können schnell Kosten im Bereich von 1.000 bis 3.000 Euro verursachen.
- Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen): Die GKV erstattet Kosten nur in sehr eingeschränkten Fällen, wie bei einer schweren Sehschwäche. Eine Zusatzversicherung deckt dagegen einen größeren Teil der Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen, die je nach Qualität und Sehschwäche leicht mehrere hundert Euro betragen können.
- Chefarztbehandlung und Einzelzimmer im Krankenhaus: Solche Komfortleistungen sind in der GKV nicht enthalten. Zusatzversicherungen für den Krankenhausaufenthalt decken die Kosten für eine Chefarztbehandlung oder ein Einzelzimmer, die ansonsten schnell mehrere Tausend Euro aus eigener Tasche kosten können.
- Alternative Heilmethoden (z. B. Homöopathie, Osteopathie): Die GKV übernimmt nur begrenzt alternative Heilmethoden und oft nur, wenn die Behandlungen von bestimmten Ärzten durchgeführt werden. Zusatzversicherungen bieten hier einen umfangreicheren Schutz und können Behandlungen wie Akupunktur, Homöopathie oder Osteopathie umfassen, deren Kosten oft zwischen 50 und 100 Euro pro Sitzung liegen.
- Zahnprophylaxe und professionelle Zahnreinigung: Die GKV deckt nur Basisleistungen wie Kontrolluntersuchungen und einfache Zahnsteinentfernung ab. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt häufig die Kosten für professionelle Zahnreinigungen und andere Prophylaxe-Maßnahmen, die sonst zwischen 60 und 120 Euro pro Behandlung kosten.