Element: BaFin stellt Insolvenzantrag
Die Element Insurance AG steht vor dem Aus: Die BaFin hat einen Insolvenzantrag gegen den Berliner Digitalversicherer gestellt. Ein Neugeschäftsverbot, Klagen und umstrittene Massenkündigungen hatten das Unternehmen zuletzt unter Druck gesetzt.
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Die Finanzaufsicht BaFin hat am 8. Januar 2025 einen Insolvenzantrag gegen die Element Insurance AG beim Amtsgericht Charlottenburg eingereicht. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde der Berliner Rechtsanwalt Friedemann Ulrich Schade bestellt. Ziel ist es, die Vermögenslage der Element Insurance AG bis zur endgültigen Entscheidung zu sichern. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden vorläufig ausgesetzt.
Die Insolvenzanmeldung markiert einen weiteren Tiefpunkt in einer Reihe von Problemen, die das InsurTech seit Monaten belasten. Eine Übersicht:
Problemliste Element
Juni 2024:
Element stellt die Marke „Neue Berliner“ ein, die ursprünglich als innovative Versicherungsplattform für Großstädte konzipiert war.
November 2024:
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg reicht eine Unterlassungsklage gegen Element ein. Hintergrund ist der Vorwurf irreführender Werbung im Zusammenhang mit Kreditverträgen.
Dezember 2024:
Die BaFin verhängt ein Neugeschäftsverbot gegen Element, das die wirtschaftlichen Spielräume des Unternehmens erheblich einschränkt.
Element bestätigte gegenüber Versicherungsbote die Schließung der Wassersport-Haftpflicht-Sparte und die damit verbundenen Massenkündigungen. Konkret geht es um ein Portfolio von mindestens 30.000 Verträgen. Element schrieb auf Versicherungsbote-Anfrage: „Wie viele andere Versicherer passt auch ELEMENT sein Portfolio gezielt an, um es auf das strategische Geschäftsmodell der Zukunft auszurichten. Dieser Prozess wurde über das Jahr 2024 hinweg gemeinsam mit den relevanten Partnern intensiv vorbereitet und wird jetzt partnerschaftlich umgesetzt.“
Pikant: Ein im Dezember 2024 veröffentlichtes Rechtsgutachten von Prof. Schwintowski stellte fest, dass solche kollektiven Kündigungen von Versicherern rechtswidrig sind und forderte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum sofortigen Eingreifen auf.
Welche Rolle diese Massenkündigungen bei der jüngsten Entscheidung der Finanzaufsicht spielten, ließ die Behörde auf Anfrage von Versicherungsbote vorerst unbeantwortet.