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Die Element Insurance AG, die seit Dezember 2024 mit finanziellen Schwierigkeiten kämpft, ist im vorläufigen Insolvenzverfahren (Versicherungsbote berichtete). Friedemann Schade, der vom Amtsgericht Charlottenburg eingesetzte vorläufige Insolvenzverwalter, hat Gespräche mit Partnern aufgenommen, um die weitere Bestandsbetreuung zu sichern und eine mögliche Übertragung der Versicherungsverträge zu prüfen.

Wichtige Änderungen für Versicherte

Eine zentrale Folge des Insolvenzverfahrens ist die Einstellung von Schadenfallzahlungen:

  • Schadenfälle – ob bereits eingetreten oder neu gemeldet – werden geprüft, jedoch vorerst nicht reguliert.
  • Ansprüche müssen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Sicherungsvermögen angemeldet werden.

Das Sicherungsvermögen dient der Abwicklung von Schadenfällen, hat jedoch Priorität vor anderen Gläubigerforderungen. Sollte es nicht ausreichen, erfolgt eine anteilige Auszahlung.

Zukunft der Versicherungsverträge

Die Verträge bleiben vorerst bestehen, hieß es in einer Stellungnahme des vorläufigen Insolvenzverwalters. Sollte keine Übertragung auf einen solventen Versicherer gelingen, enden sie einen Monat nach der endgültigen Insolvenzeröffnung, die für Februar 2025 erwartet wird. „Die nächsten Wochen sind entscheidend, um eine Lösung zu finden, die den Versicherten Stabilität bietet“, so Friedemann Schade.

Kommt es zur Beendigung der Verträge, werden sich weitere Anschlussfragen ergeben: Etwa nach einer anteiligen Beitragsrückerstattung für die Versicherten. Zudem könnte der Insolvenzverwalter versuchen, Courtage-Zahlungen mindestens anteilig zurückzufordern.