Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte im vergangenen Jahr die Kosten von insgesamt 13 Lebensversicherern untersucht (Versicherungsbote berichtete). Dabei kritisierte sie, dass viele Kundinnen und Kunden lang laufende Verträge vorzeitig kündigen würden und der Kundennutzen vieler Verträge fragwürdig sei. Vorgaben eines Merkblattes, wonach der Kundennutzen auch bei der Produktfreigabe berücksichtigt werden muss, werden demnach nicht eingehalten.

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Als einen der Schwerpunkte für 2025 setzte sich die BaFin im November 2024 den Schutz der kollektiven Interessen der Versicherten: „Im nächsten Jahr wollen wir uns vor allem Unternehmen mit hohen Stornoquoten genauer ansehen und die Wohlverhaltensaufsicht auf weitere Sparten ausweiten“, erklärte BaFin-Exekutivdirektorin Julia Wiens. Der Grundsatz, dass Versicherungsprodukte einen angemessenen Kundennutzen bieten müssen, gelte universell.

So will die Behörde in diesem Jahr vier weitere Gesellschaften überprüfen - zwei davon seien mit zu hohen Stornogebühren aufgefallen. Dies geht aus einer Kleinen Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion an die Bundesregierung hervor. Diese liegt dem Handelsblatt vor. Bei den vier Lebensversicherern, die die BaFin in diesem Jahr genauer untersuchen will, gibt es nach Angaben der Behörde keine Überschneidungen mit den bereits geprüften Unternehmen.

Die FDP-Bundestagsfraktion fragte zudem nach, bei wie vielen Produkten ohne angemessenen Kundennutzen seit der Veröffentlichung tatsächlich das Neugeschäft eingestellt wurde. Laut der Antwort auf die Anfrage sind Unternehmen grundsätzlich nicht verpflichtet, dies der BaFin zu melden. Dennoch sei der Behörde bekannt, dass der Vertrieb einzelner Produkte eingestellt wurde. Für vier dieser Produkte habe die BaFin zuvor mitgeteilt, dass der Kundennutzen fragwürdig sei. „Dass die BaFin gezielt Produkte mit fragwürdigem Kundennutzen aus dem Markt nimmt, zeigt die Schlagkraft der Wohlverhaltensaufsicht“, betont die FDP-Abgeordnete Schulz. Angesichts der Vielzahl an Produkten sei die Zahl der betroffenen Einstellungen jedoch gering, was aus ihrer Sicht auf einen insgesamt funktionierenden Markt hindeute.

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In Bezug auf geplante Prüfungen bei Schaden-, Unfall- und Krankenversicherern heißt es in der Antwort, dass derzeit noch unklar sei, welche Anbieter genauer untersucht werden. Für Schulz bleiben dabei Fragen offen, insbesondere, ob die Ausweitung der Wohlverhaltensaufsicht durch konkrete Missstände begründet ist oder lediglich präventiven Charakter hat.