Dagegen hat sich die Zahl der Beschwerden über Vermittler stark verringert und ist weiterhin überschaubar. Bereits seit 2001 gibt es den Ombudsmann für Versicherungen, eine Schlichtungsstelle der Versicherungswirtschaft in Berlin. Am Dienstag informierte die Ombudsfrau Sibylle Kessal-Wulf über die Beschwerdetätigkeit der Verbraucher. Insgesamt 13.859 zulässige Beschwerden seien im Berichtsjahr bei der Schlichtungsstelle beendet worden. Das sind 4,9 Prozent mehr als 2023. Im Vorjahr war das Beschwerdeaufkommen um 11,0 Prozent gestiegen. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor.

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Zusammen mit den unzulässigen und von den Beschwerdeführern nicht weiterverfolgten Vorgängen seien in Summe 21.548 Verfahren (18.037) eingereicht worden. Davon seien 4.337 Beschwerden (3.896) als unzulässig eingestuft worden.

Rund 32,8 Prozent der Beschwerden waren von Dritten gestellt worden. Dazu zählen unter anderem Personen die Schadenersatzansprüche geltend machen wollen. Ein Viertel der unzulässigen Beschwerden (27,7 Prozent) waren zur Privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Hierfür ist jedoch der PKV-Ombudsmann zuständig. Weitere 1.460 Rügen seien von den Beschwerdeführern nicht weiterverfolgt worden.

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Beim Großteil der 21.548 Verfahren beklagte sich die Verbraucher über den Versicherer. Dies war in 20.805 Fällen so. Das entspricht einem Anteil von 96,6 Prozent. Lediglich in 334 Fällen wurde sich über einen Vermittler beklagt. Das sind 16 Fälle beziehungsweise 5,0 Prozent mehr als im Vorjahr. Von diesen 334 Beschwerden, die einen Anteil von schmalen 1,6 Prozent an der Gesamtzahl der Beschwerden ausmachen, waren allerdings nur 153 Beschwerden zulässig. Damit wurde etwa die Hälfte der Beschwerden über einen Versicherungsvermittler als unzulässig eingeordnet.

In diesen Bereichen gab es die meisten Beschwerden

Sorgenkind Numero eins ist die Rechtsschutzversicherung. Hier gab es 14,4 Prozent mehr Unmutsäußerungen. Damit erhielt die Ombudsfrau 3.341 Beschwerden. Die Rechtsschutz-Police ist mit einem Anteil von 16,0 Prozent die Sparte mit den meisten Beschwerden.

Ebenfalls gestiegen ist die Zahl der Eingaben im Bereich der Lebensversicherung. Hier ist die Zahl der Beschwerden im vergangenen Jahr um knapp 6,8 Prozent auf 3.110 gesunken. In den vergangenen Jahren hatten diese überwiegend Fälle des Widerrufs von Lebensversicherungsverträgen betroffen. Voraussetzung dafür sei ein Fehler in der Belehrung über das Widerspruchsrecht oder ein Fehlen von Pflichtinformationen. Auch Beanstandungen der Abschlusskosten für die im Anschluss an Riesterbanksparpläne von Banken oder Sparkassen abgeschlossene Rentenversicherungsverträge waren zuletzt aufgetreten. Bei diesen Fällen waren die vom Kapital abgezogenen Abschlusskosten zum Eintritt in die Auszahlungsphase als zu hoch empfunden worden. Die Lebensversicherung ist mit einem Anteil von 14,9 Prozent die Sparte mit den zweitmeisten Beschwerden.

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Die Beschwerden über Kfz-Versicherungen haben wieder zugenommen. Diese kletterten von 2.085 auf 2.878 Eingaben. Damit erreichten sie einen Anteil von 13,8 Prozent am Gesamtaufkommen der zulässigen Beschwerden. Annähernd jede neunte Beschwerde (11,1 Prozent) gab es in der Gebäudeversicherung. Hier wuchs die Zahl der Beschwerden von 1.679 auf 2.320. Auch im Bereich der Hausratversicherung gab es mehr Rügen. Demnach wuchs deren Anzahl von 884 auf 1.041.

Im vergangenen Jahr seien 18.349 Verfahren beendet worden. Davon waren 14.012 zulässige Beschwerden. Von den zulässige Beschwerden wurde bei 49,8 Prozent der Fälle eine Entscheidung getroffen oder den Beschwerdeführern eine Empfehlung ausgesprochen, um den Sachverhalt zu klären. Eine Abhilfe konnte in 33,1 Prozent der Beschwerden erreicht werden, um den Kundenzufriedenheit herzustellen. Bei 6,8 Prozent der Fälle wurde ein Vergleich zwischen den Parteien erzielt. Ebenso wurden 10,6 Prozent der Beschwerden zurückgenommen.

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