Der Versicherungsnehmer Klaus P. gab dem SWR zufolge 2024 sein Auto zur Inspektion bei der Prüfgesellschaft Dekra im rheinland-pfälzischen Mutterstadt ab. Nach der Untersuchung fuhr der zuständige Prüfer mit dem Auto vom Prüfstand rückwärts auf ein anderes, parkendes Auto auf. Obwohl die Dekra für solche Fälle versichert ist, wurde der Klaus P. von seiner Haftpflichtversicherung, der Huk24, dazu aufgefordert, für den entstandenen Schaden zu zahlen.

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Der Kunde sollte dem Direktversicherer rund 720 Euro zahlen, ansonsten würde er laut SWR um 14 Schadensklassen zurückgestuft sowie sein Beitrag um zehn Prozent steigen. Huk24 erklärte dieses Vorgehen damit, dass sie den am parkenden Auto entstandenen Schaden zur Hälfte mittragen musste.

Schaden von zwei Versicherungen abgedeckt

Der entstandene Schaden ist laut §78 des Versicherungsvertragsgesetzes VVG von zwei Versicherungen abgedeckt - der Haftpflichtversicherung der Dekra und der Kfz-Haftpflichtversicherung des Pkw, der den Schaden verursacht hat. Es gibt allerdings entsprechende Musterbedingungen des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) für die Kfz-Versicherung AKB 2015, die regeln, dass der Vertrag eines Kunden "wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung" als schadenfrei zu behandeln ist. In so einem Fall sollen Kunden also nicht zurückgestuft werden und auch nicht für den Schaden aufkommen.

Huk24 änderte Vertragsbedingungen

Auf Nachfrage des Fachmagazins procontra äußerte der GDV, dass die Musterbedingungen nicht verbindlich seien. Damit ist es jedem Versicherer selbst überlassen, ob er die Regelungen übernehmen möchte. Laut Recherchen des SWR halten sich aber 15 der größten Kfz-Versicherer an diese Regelung - außer der Huk24. Dort Versicherte müssen seit 2022 bei Unfällen mit Mehrfachversicherungen für den Schaden mit aufkommen. Wer also in den vergangenen Jahren seinen Vertrag bei der Huk gewechselt hat, hat von der Neuregelung der Bedingungen unter Umständen gar nichts mitbekommen.

Versicherungsrechtler Prof. Hans-Peter Schwintowski erklärte gegenüber dem SWR, dass Kunden nicht ohne weiteres schlechter gestellt werden dürfen. Stattdessen müsse der Versicherer bei den Kunden nachfragen, ob diese mit den neuen Bedingungen einverstanden sind. Ansonsten sei die Änderung unzulässig und die neuen Bedingungen dürften nicht angewandt werden.

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Im Fall von Klaus P. hat die Huk24 aus Kulanz auf eine Rückzahlung verzichtet und wird den Kunden auch nicht zurückstufen. Eine Stellungnahme des Unternehmens gab es gegenüber procontra nicht.