Element-Insolvenz stellt Versorgungswerk vor Herausforderungen
Durch die Insolvenz der Element ist das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) besonders betroffen: Es ist als Hauptinvestor stark in Element engagiert.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 23. Dezember 2024 einen Insolvenzantrag gegen die Element Insurance AG beim Amtsgericht Charlottenburg eingereicht. Dieses hat am 8. Januar 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde der Berliner Rechtsanwalt Friedemann Ulrich Schade bestellt (Versicherungsbote berichtete).
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Derzeit prüft die Bafin gemeinsam mit dem Element-Vorstand und dem Insolvenzverwalter, ob das Versicherungsportfolio auf einen anderen Anbieter übertragen werden kann. Sollte dies nicht gelingen, könnte das endgültige Insolvenzverfahren eingeleitet werden.
Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin stark involviert
Besonders betroffen von der Krise ist das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) - die Pflichtversorgungseinrichtung der Zahnärzte in Berlin, Bremen und Brandenburg. Es ist als Hauptinvestor stark in Element engagiert. Bereits 2022 beteiligte sich das VZB an einer Finanzierungsrunde, die insgesamt 21,4 Millionen Euro einbrachte. Ende 2023 erhöhte das Versorgungswerk bei einer weitere Finanzierungsrunde laut FAZ seinen Anteil von rund 27 % auf über 80 %.
Mehr als 10.000 Zahnärzte wären betroffen. Im Gegensatz zu Pensionskassen und Lebensversicherern dienen die Auszahlungen der Versorgungswerke nicht nur als Ergänzung zur gesetzlichen Rente, sondern oft als zentrale Einkommensquelle im Ruhestand.
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VZB-Direktor Ralf Wohltmann hatte sich noch 2022 optimistisch gezeigt und betont, dass das Wachstum und die Innovationskraft von Element die Investition rechtfertigten. Nun droht dem Versorgungswerk ein erheblicher finanzieller Verlust, falls keine Lösung für den angeschlagenen Versicherer gefunden wird. Gegenüber dem Versicherungsjournal gab das VZB über die Insolvenz der Element und die möglichen Auswirkungen kein Statement ab.