Viele deutsche Sparer haben zuletzt Post von ihrem Depotverwalter bekommen. Denn die aktuelle Fondsverschmelzung bei Amundi hat steuerliche Auswirkungen auf die Anleger. Nach der Übernahme von Lyxor im Jahr 2021 ordnet das französische Investmenthaus Amundi seine ETF-Palette neu und entfernt Dubletten. In mehreren Fällen werden Fonds zwischen Frankreich, Luxemburg und Irland verschoben. Allein im Jahr 2023 hat Amundi 65 ETFs zusammengelegt. Davon blieben 42 in Luxemburg, 18 zogen nach Irland um und fünf kamen aus Frankreich. Der Umzug nach Irland hat für Amundi häufig steuerliche Gründe: US-Dividenden werden dort niedriger besteuert, was Fonds mit amerikanischen Aktien eine bessere Rendite ermöglicht. Der MSCI World Index besteht derzeit zu etwa 70 Prozent aus US-Aktien.

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Aktuell verschmilzt das Fondshaus seinen MSCI-World-ETF Amundi MSCI World V mit dem ETF Amundi MSCI World, der erst vor einem Jahr aufgelegt wurde. Die Verschmelzung soll am 21. Februar 2025 erfolgen. Für Anleger ändert sich zunächst nichts. Beide ETFs beziehen sich auf den MSCI World und bilden den Index physisch ab, indem sie die enthaltenen Aktien tatsächlich kaufen. Beide kosten jährlich 0,12 Prozent.

Doch eine grenzüberschreitende Verschmelzung wird steuerlich meist wie ein Verkauf und Neukauf bewertet. Auch in diesem Fall fällt also auf die aufgelaufenen Gewinne des Fondsguthabens Abgeltungssteuer an. Das bedeutet, dass Anleger durch den Steuerabzug mit weniger Kapital weitersparen und ihnen ein Teil des Zinseszinseffekts entgeht.

Zunächst wird jedoch der gesamte Betrag vom alten in den neuen Fonds eingebracht. Die Steuer wird separat abgezogen, zum Beispiel vom Verrechnungskonto. Zunächst wird der Sparerfreibetrag angerechnet. Wenn auf dem Verrechnungskonto nicht genug Geld vorhanden ist, können Anleger Anteile des neuen Fonds verkaufen, um die Steuer zu zahlen. Alternativ können Sparer auch Geld auf das Verrechnungskonto überweisen.

Dass der Verkauf durchaus kostenspielig sein kann, zeigt eine Berechnung von Finanztip-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen. Demnach hätte ein Anleger, der im Jahr 2018 eine Summe von 10.000 Euro im ETF angelegt hat, aktuell ein Guthaben von 23.697 Euro. Resultierend daraus müsste der Sparer 3.174,25 Euro Abgeltungssteuer sowie 174,58 Euro Solidaritätszuschlag abführen. Selbst nach dem Abzug des Sparerfreibetrag von 1.000 Euro müsste der Sparer noch 2.348,83 Euro zahlen.