Hinterbliebenengeld: GDV zieht positive Bilanz
Laut dem Gesamtverband der Versicherer (GDV) hat sich das Hinterbliebenengeld bewährt: Seit der Einführung 2017 wird der Anspruch regelmäßig geltend gemacht, Streitfälle vor Gericht sind die Ausnahme.
Anzeige
Die Einführung des Hinterbliebenengeldes im Jahr 2017 hat sich nach Einschätzung der Versicherer bewährt. Hinterbliebene, die durch den Tod einer ihnen nahestehenden Person – etwa bei einem Verkehrsunfall – betroffen sind, machen diesen Anspruch regelmäßig geltend. Streitigkeiten vor Gericht bleiben dabei die Ausnahme, wie der GDV anlässlich des Verkehrsgerichtstags 2025 betont.
Einvernehmliche Regelungen dominieren
„In aller Regel einigen sich Hinterbliebene und Versicherer einvernehmlich. Zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt es nur sehr selten“, erklärt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV. Der neue Anspruch, geregelt in § 844 Absatz 3 BGB, sieht vor, dass der Verursacher des Todesfalls bzw. dessen Haftpflichtversicherung für das seelische Leid der Hinterbliebenen eine finanzielle Entschädigung leistet. Dies gilt insbesondere für Ehepartner, Kinder oder Eltern, aber auch für andere Personen, die das vom Gesetz verlangte persönliche Näheverhältnis zum Verstorbenen hatten.
Durchschnittliche Zahlungen bei 10.000 Euro
Die Entschädigungssummen betragen im Durchschnitt rund 10.000 Euro, die einzelnen Zahlungen variieren jedoch zwischen 1.000 und 15.000 Euro. Ehepartner, Eltern und Kinder erhalten in der Regel höhere Beträge als entferntere Verwandte oder andere anspruchsberechtigte Personen. Vor der Einführung des Hinterbliebenengeldes konnten Betroffene lediglich bei nachgewiesenen psychischen Erkrankungen durch den Todesfall (sogenannte „Schockschäden“) einen Ausgleich geltend machen.
Sichern Sie Ihre Angehörigen ab und berechnen Sie den nötigen Schutz mit unserem Hinterbliebenenschutz-Rechner.