Rentenversicherung: Wenn der Versicherer den Rentenfaktor kürzt
Viele Versicherer haben in der Vergangenheit den Rentenfaktor gekürzt. Dadurch verloren Sparer teilweise bis zu 25 Prozent. Rechtsanwalt Dr. Knut Pilz rät Betroffenen, rechtlich gegen die Kürzungen vorzugehen, mahnt jedoch zur Geduld. Denn eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs könnte noch Jahre dauern.
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Müssen Sparer die nachträgliche Kürzung von Rentenfaktoren aufgrund des Niedrigzinses hinnehmen? Nein, urteilte unter anderem das Landgericht Köln. Im betroffenen Fall machte der Versicherer von der Anpassungsklausel Gebrauch und senkte einseitig den Rentenfaktor. Für einen Versicherten aus Köln bedeutete das konkret: statt der im Versicherungsschein vereinbarten 37,34 Euro Monatsrente je 10.000 Euro erspartem Kapital, sollte er nur noch 27,97 Euro erhalten. Im Februar 2023 entschied das Landgericht Köln zu Gunsten des Riester-Sparers (Az.: 26 O 12/22).
Dies sei eine gängige Praxis der Versicherer. Versicherer kürzen seit Jahren die privaten Renten hunderttausender Versicherter, meinen die Macher des Verbraucherportals transparent-beraten.de. Zu den Versicherern, die den Rentenfaktor gekürzt hätten, zählten Allianz, Axa, LPV, R+V, VHV und Zurich.
Das Verbraucherportal hat dies zum Anlass genommen und den durchschnittlichen Verlust nach der Kürzung des Rentenfaktors berechnet. Dabei ging das Portal von einer monatlichen Rente von 364,50 Euro über eine Rentenbezugsdauer von 20,5 Jahre aus. In Summe bekam der Durchschnittsbürger etwa 89.667 Euro private Rente ausgezahlt. Überschussbeteiligungen, Erträge aus Fonds und Zuschläge seien dabei nicht mit eingeschlossen worden. Bei einer Kürzung des Rentenfaktors um 25 Prozent, erhält der Rentner nur noch 67.250 Euro und somit 22.417 Euro weniger als erwartet aus seinem Vertrag.
Zwar hat das Landgericht Köln bereits entschieden, dass die Absenkung des Rentenfaktors unwirksam sei. Versicherer nehmen jedoch die Kürzungen nicht zurück, da das Urteil über diesen Einzelfall hinaus nicht rechtlich bindend ist.
Rechtsanwalt Dr. Knut Pilz, der den Prozess gegen Rentenkürzungen gewonnen hat, empfiehlt Betroffenen deshalb, rechtlich gegen die Entscheidung vorzugehen. Nicht nur kann es bei den Rentenkürzungen um hohe Summen gehen, auch können Ansprüche verjähren. Verbraucher sollten dabei beachten, dass es für eine Rechtssprechung in ihrem Sinne auf die Qualität jeder Klage ankommt.
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Gleichwohl rechnet der Anwalt nicht mit einer schnellen Entscheidung. „Realistisch ist, dass eine (erste) Entscheidung des Bundesgerichtshofs vielleicht in zwei Jahren zu dem Thema vorliegt. Erfahrungsgemäß werden aber auch nach einem ersten Urteil noch lange nicht alle Fragen abschließend geklärt sein.“, sagte Pilz.
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