Im Juli 2024 hatte die FWU AG wegen Überschuldung vor dem Amtsgericht München einen Insolvenzantrag gestellt. Von der Insolvenz der Holdinggesellschaft ist auch das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux betroffen. Wegen der Insolvenzanmeldung wurde die luxemburgische Versicherungsaufsicht Commissariat aux Assurances (CAA) aktiv und fror daraufhin die Vermögenswerte des Unternehmens ein. Für die Kunden bedeutet dies einen Auszahlungsstopp, sie kommen folglich aktuell nicht an ihr Geld. Und der Luxemburg-Tochter droht der Verlust der Versicherungslizenz.

Anzeige

Konkret betreut die FWU AG rund 285.000 Kunden mit insgesamt 1,9 Milliarden Euro AUM (Assets under Management) und einer Beitragssumme von rund neun Milliarden Euro. Zu den Unternehmenstöchtern gehören die Lebensversicherer FWU Life Lux (FLL) und FWU Life Austria (FLA) sowie die Investmentgesellschaft FWU Invest. Ihren Hauptsitz hat die Gruppe in Grunewald bei München.

Nun hat das luxemburgische Bezirksgericht die Auflösung und Liquidation der FWU Life Insurance Lux S.A. angeordnet. Damit endet ein monatelanger Kampf um die Sanierung des Lebensversicherers, der in Deutschland über den sogenannten Europäischen Pass tätig war. Für die betroffenen Versicherungsnehmer in Deutschland bedeutet das erhebliche Unsicherheit – vor allem, weil das deutsche Sicherungssystem Protektor hier nicht greift.

Nachdem am 22. Januar 2025 der Sanierungsplan der endgültig gescheitert war, beantragte die CAA beim luxemburgischen Gericht die Liquidation des Versicherers. Die FWU Life Insurance Lux S.A. darf nun keine weiteren Versicherungsprämien mehr einziehen. Wie sich das auf etwaige Höchststandsicherungsgarantien auswirkt, ist derzeit unklar. Die luxemburgische Aufsichtsbehörde CAA werde in Kürze weitere Informationen zu den Auswirkungen der Liquidation auf die Versicherungsverträge veröffentlichen.

Von der Insolvenz nicht betroffen ist die österreichische Tochter FWU Life Insurance Austria AG. Dennoch ist das Unternehmen in den Fokus der österreichischen Finanzmarktaufsicht FMA geraten. Diese habe Maßnahmen angeordnet, um den laufenden Betrieb sicherzustellen. Bis auf Weiteres dürfe kein Neugeschäft geschrieben werden.

Anzeige