Kürzlich hatte die FDP einen neuen Reformvorschlag für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vorgestellt, der Versicherte finanziell entlasten und Arztpraxen von unnötigen Terminen befreien soll. „Wenn jemand in einem Quartal nicht zum Arzt geht oder seine Rechnung dort selbst zahlt, soll er einen Teil seines Beitrags erstattet bekommen“, erklärte FDP-Fraktionsvorsitzendem Christian Dürr in einem Gespräch mit der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ)". Dadurch solle die Eigenverantwortung in der GKV gestärkt werden. Zudem würden die Arztpraxen von unnötigen Terminen entlastet werden, argumentierte der FDP-Politiker

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In der privaten Krankenversicherung (PKV) ist ein solches Prinzip bereits etabliert. Wer über einen längeren Zeitraum keine Leistungen in Anspruch nimmt, erhält eine Beitragsrückerstattung – 2023 summierten sich diese Rückzahlungen auf insgesamt 1,5 Milliarden Euro, was 3,1 Prozent der eingenommenen PKV-Beiträge entspricht.

Laut PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther ist dieses Modell ein bewährter Mechanismus zur Stärkung der Eigenverantwortung: „Unsere Erfahrungen in der Privaten Krankenversicherung zeigen: Selbstbehalte oder Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit sind gut funktionierende Mechanismen, um die Eigenverantwortung der Versicherten zu stärken. Das könnte man sich natürlich auch in der Gesetzlichen Krankenversicherung vorstellen“

Die Versicherten können sich dabei selbst entscheiden, ob sie Rechnungen einreichen oder auf eine Erstattung verzichten, um von der Beitragsrückerstattung zu profitieren. Viele PKV-Tarife erhöhen den Rückerstattungsbetrag zudem, je länger jemand keine Leistungen in Anspruch nimmt – nach drei Jahren könnten es vier bis sechs Monatsbeiträge sein.

Bevölkerung sieht das Modell positiv

Laut einer aktuellen Civey-Umfrage im Auftrag des PKV-Verbands kommt das Prinzip der Beitragsrückerstattung bei der Bevölkerung gut an. 56,4 Prozent der Bürger finden das Modell positiv, während lediglich 32,6 Prozent dagegen sind. Auch parteipolitisch gibt es Zustimmung: 63,4 Prozent der CDU/CSU-Wähler und 53,7 Prozent der SPD-Anhänger sprechen sich für eine Beitragsrückerstattung aus.

Während Beitragsrückerstattungen in den Tarifen der privaten Krankenversicherer weit verbreitet sind, gibt es lediglich einzelne gesetzliche Krankenkassen die derartige Option bei Wahltarifen anbieten würden. Die gesetzliche Krankenversicherung basiert auf dem Solidarprinzip – eine Rückzahlung an gesunde Versicherte könnte zulasten derjenigen gehen, die regelmäßige medizinische Versorgung benötigen.

PKV-Verbandsdirektor Reuther hält eine Debatte dennoch für sinnvoll: „Angesichts der schwierigen Finanzlage der GKV lohnt es meiner Meinung nach schon zu diskutieren: In welchem Verhältnis steht die Eigenvorsorge des Versicherten zu dem, was die Solidargemeinschaft tragen kann?“. Schließlich würden sich Versicherte mit Anspruch auf Rückerstattung erfahrungsgemäß gesundheits- und kostenbewusster verhalten und verursachten so weniger Ausgaben. Davon würden die Versicherten nicht nur selbst profitieren, sondern das komme auch den übrigen Versicherten zu Gute.

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