Die Europäische Kommission hat Ende Februar ein Gesetzgebungspaket vorgelegt, das Unternehmen durch reduzierte Berichtspflichten entlasten soll. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken und Bürokratie abzubauen. Das sogenannte Omnibus-Gesetzgebungspaket ist Teil der Initiative von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die Berichtspflichten in der EU um 25 % zu reduzieren.

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Erleichterungen für Unternehmen – Versicherer begrüßen Vorstoß

Europa liegt im internationalen Vergleich hinter anderen Wirtschaftsräumen wie den USA und China zurück. Ein Grund dafür sind umfassende regulatorische Vorgaben, die Unternehmen vor administrative Herausforderungen stellen. Mit den geplanten Maßnahmen will die EU nun gegensteuern.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt diese Entwicklung. Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen betont: „Europas Unternehmen stehen im internationalen Wettbewerb. Es braucht Entlastungen, um Innovation und Wirtschaftskraft zu stärken. Daher ist es gut, dass die EU-Kommission nun die Berichtspflichten entschlossen reduzieren will. Der Rat der EU und das Europäische Parlament sollten jetzt entsprechend nachziehen, damit wir zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung kommen, die einen echten Mehrwert für alle Akteure bietet und eine nachhaltige Wirtschaft voranbringt.“

Besonders positiv bewerten Versicherer, dass kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) von den Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) befreit werden sollen. Zudem sollen sektorspezifische Nachhaltigkeitsstandards entfallen. Dies entlaste laut GDV Unternehmen erheblich und verhindere, dass KMU durch aufwendige Nachhaltigkeitsberichte überfordert werden.

Auch die geplante Reduzierung der zu berichtenden Daten ist ein wichtiger Schritt. Damit könnte die Nachhaltigkeitsberichterstattung effizienter und praxisnaher gestaltet werden. Asmussen fordert, dass die Kommission nun rasch konkrete Vorschläge präsentiert, um Unternehmen spürbar zu entlasten.

Anpassungen bei der Lieferkettenrichtlinie – weniger Bürokratie für Finanzdienstleister

Neben der Nachhaltigkeitsberichterstattung betrifft das Gesetzespaket auch die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD). Hier hat die EU-Kommission ebenfalls Anpassungen vorgenommen, die aus Sicht der Versicherer sinnvoll sind. Besonders hervorzuheben ist der Verzicht auf eine geplante Revision im Jahr 2026, die weitere Sorgfaltspflichten für Finanzdienstleister hätte prüfen sollen.

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Zusätzlich wurde auf ein EU-weites Haftungsrecht verzichtet. Dies hätte laut GDV neben den bestehenden 27 nationalen Regelungen für zusätzliche Unsicherheiten gesorgt und die Rechtslage verkompliziert.