Element-Insolvenz: Verbraucherschützer warnen - Insolvenzverwalter entwarnt
Der Bund der Versicherten (BdV) warnt nach der Insolvenz der Element Insurance AG vor weitreichenden Folgen für Versicherte. Für Versicherungsfälle mit Haftpflicht- und Unfallrenten drohe der GAU, warnen die Verbraucherschützer. Derweil gibt der Insolvenzverwalter Entwarnung.

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 8. Januar 2025 einen Insolvenzantrag gegen die Element Insurance AG beim Amtsgericht Charlottenburg eingereicht. Am 1. März 2025 wurde das endgültige Insolvenzverfahren eröffnet. Resultierend daraus laufen bestehende Verträge zum 1. April 2025 aus. Kunden, die bislang nicht aktiv geworden sind, sollten also umgehend ihren Versicherungsschutz prüfen und sich nach einer neuen Absicherung umsehen.
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Nun warnen die Verbraucherschützer vom BdV, dass besonders Versicherte, die Rentenleistungen aus Verträgen erhalten haben, betroffen seien. Ihre Zahlungen würden mit sofortiger Wirkung erlöschen. Denn laut Versicherungsaufsichtsgesetz (§ 316 Satz 1 Nummer 5 VAG) verfallen Rentenansprüche aus Haftpflicht- und Unfallversicherungsverträgen unmittelbar mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Wie viele Versicherungsfälle mit Rentenleistungen aktuell bestehen, war dem BdV allerdings nicht bekannt. Darüber kann aber der Berliner Rechtsanwalt Friedemann Ulrich Schade Aukunft geben. Und: Laut Fachportal "Versicherungsmonitor" gibt der Insolvenzverwalter Entwarnung: "Es gibt keine Schadenfälle mit Rentenansprüchen."
Dennoch macht die Insolvenz deutlich, dass es im Bereich der Schaden- und Unfallversicherer gravierende Lücken im Gläubigerschutz gibt. Während es in anderen Versicherungsbereichen Schutzmechanismen gibt – etwa Protektor Lebensversicherungs-AG für Lebensversicherer oder die Verkehrsopferhilfe e.V. für die Kfz-Haftpflicht – existiert ein vergleichbarer Schutz für Schaden- und Unfallversicherte nicht. „Das Vertrauen von Verbraucherinnen und Verbrauchern in existenzielle Risikoversicherungen darf nicht zum Spielball von Wagniskapital und Start-Up-Schmieden werden. Will man solche Geschäftsmodelle ermöglichen, brauchen sie ein enges Korsett durch die Finanzaufsicht und einen effektiven Gläubigerschutz für die Versicherten.“, sagt BdV-Vorstand Stephen Rehmke und fordert daher dringend Nachbesserungen im Versicherungsaufsichtsgesetz.
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