Am 18. März 2025 starten in Brüssel die Trilog-Verhandlungen zur EU-Kleinanlegerstrategie. Die Reform soll mehr Bürger dazu ermutigen, am Kapitalmarkt zu investieren, indem Vertrauen gestärkt und Hürden abgebaut werden. Doch während Versicherer dieses Ziel grundsätzlich begrüßen, warnen sie davor, dass die aktuellen Vorschläge genau das Gegenteil bewirken könnten. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) fordert deshalb pragmatische Lösungen, um unnötige Bürokratie zu vermeiden.

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„Das Regelwerk sollte für Verbraucher und Unternehmen einfach und verständlich sein“, fordert der GDV. Denn statt mehr Klarheit zu schaffen, könnte die Kleinanlegerstrategie neue bürokratische Hürden errichten, die Investitionen komplizierter machen.

Ein Kernproblem der geplanten Vorschriften sind die umfangreichen neuen Dokumentations-, Reporting- und Aufbewahrungspflichten für Versicherer. Diese könnten die Verwaltungskosten deutlich erhöhen, ohne dass Kleinanleger tatsächlich davon profitieren. „Neue Vorgaben führen zu erheblichen Zusatzkosten für Versicherer – ohne erkennbaren Mehrwert für die Kunden“, so der GDV.

Statt die Kapitalanlage für Privatkunden zu vereinfachen, könnte das neue Regelwerk die Produktentwicklung und Beratung erschweren. Dies würde den Zugang zu wichtigen Altersvorsorge- und Investitionsprodukten für Verbraucher möglicherweise sogar komplizierter machen.

Ein weiteres Problem ist die unklare Umsetzung vieler geplanter Regelungen. „Viele entscheidende Details und Durchsetzungsstandards bleiben bis zum Ende des Gesetzgebungsprozesses offen, da sie erst spät in Verordnungen und technischen Standards geregelt werden sollen“, kritisiert der GDV. Diese Unsicherheit erschwere es Versicherern, langfristig verlässliche Produkte zu entwickeln und rechtssicher anzubieten.
Praxisnahe Lösungen gefordert

Die Versicherungswirtschaft fordert daher von den EU-Verhandlungsführern eine klarere und umsetzbare Regelung. „Für die Trilog-Verhandlungen fordern die Versicherer eine klare, abschließende Regelung direkt in der Richtlinie, anstatt späterer Anpassungen über zusätzliche Verordnungen“, heißt es vom GDV.

Darüber hinaus müsse sichergestellt werden, dass neue Vorschriften in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen für Verbraucher stehen. „Zudem müssen die regulatorischen Anforderungen in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen stehen. Das gilt insbesondere bei den Reporting-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten“, fordert der GDV.

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