Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung reduziert die Rentenlücke zwischen Frauen und Männern nur in geringem Maße. Das zeigt eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) in Kooperation mit der Hertie School, dem Einstein Center Population Diversity (ECPD) und dem Forschungsdatenzentrum der Deutschen Rentenversicherung.

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Für Frauen der westdeutschen Geburtsjahrgänge 1952 bis 1959 verringert sich der sogenannte Gender Pension Gap durch die Kindererziehungszeiten lediglich von 41 auf 37 Prozent. Auch der direkte Vergleich zwischen Müttern und kinderlosen Frauen offenbart nur einen begrenzten Effekt: Der sogenannte Motherhood Pension Gap sinkt von 31 auf 26 Prozent.

DIW Berlin

Anders sieht es in Ostdeutschland aus: Hier liegt der Gender Pension Gap bei nur zehn Prozent, und Mütter sind bei der Rente im Vergleich zu kinderlosen Frauen sogar bessergestellt.

Teilzeit als zentraler Hebel der Rentenlücke

Die Kindererziehungszeiten wurden 1986 eingeführt, um Müttern eine bessere soziale Absicherung im Rentenalter zu ermöglichen. Für bis zu drei Jahre pro Kind wird ihnen in der Regel ein Entgeltpunkt gutgeschrieben – was einem durchschnittlichen Jahreseinkommen entspricht. Mit der Einführung der sogenannten Mütterrente im Jahr 2014 erhielten auch Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, eine bessere rentenrechtliche Anerkennung: Statt bislang nur eines Entgeltpunkts pro Kind wurden ihnen zusätzliche Rentenpunkte gutgeschrieben.

Doch die Studienautoren kommen zu einem klaren Fazit - die Maßnahme greift zu kurz: „Die Kindererziehungszeiten erfüllen ihren Zweck mit Blick auf die Rente nur dann, wenn Frauen nach der Geburt eines Kindes in eine Vollzeit- oder vollzeitnahe Beschäftigung zurückkehren können“, erklärt Michaela Kreyenfeld, Co-Direktorin des ECPD. Denn die entscheidenden Faktoren für die Rentenlücke sind langfristig reduzierte Arbeitszeiten, geringere Bruttolöhne und damit auch geringere Rentenansprüche.

Ostdeutschland noch im Vorteil – aber wie lange noch?

In Ostdeutschland ist die Rentenlücke aktuell geringer – unter anderem durch eine historisch höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen. Doch auch hier zeichnet sich eine Trendwende ab. Durch die Zunahme von Teilzeitbeschäftigung bei Müttern könnten die Rentenlücken künftig auch im Osten wachsen.

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Die Autoren der Studie sehen daher dringenden politischen Handlungsbedarf. Neben einem Ausbau der Kinderbetreuung empfehlen sie Reformen bei steuerlichen Regelungen wie dem Ehegattensplitting sowie bei Minijobs. Ziel müsse es sein, die gleichberechtigte Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zu fördern und Frauen bessere Anreize für eine umfangreichere Erwerbstätigkeit zu bieten.