Versicherungsbote: Der Ausbau von Photovoltaikanlagen nimmt weiter zu – sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich. Welche besonderen Herausforderungen ergeben sich daraus für Versicherungsschutz?

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Paul Ristock: Der steigende Ausbau von Photovoltaikanlagen stellt Versicherer vor neue Herausforderungen in Bezug auf die Naturgefahren und die technischen Risiken. Neben klassischen Risiken wie Sturm, Hagel oder Feuer müssen wir uns verstärkt mit technischen Risiken wie Materialermüdung oder Montagefehlern beschäftigen. Je älter eine Anlage wird, desto höher ist die Schadenwahrscheinlichkeit hinsichtlich der Materialermüdung. Versicherer mit einem älteren und größeren Photovoltaik-Kollektiv müssen mit zunehmenden Schäden in der Zukunft rechnen.

Daher ist es unerlässlich, die Tarife zukunftssicher zu gestalten und Schadenzahlungen in der Zukunft sicherzustellen – wir machen das durch eine Indexanpassung der Versicherungssummen und Beiträge. Damit sind wir auch in Zukunft ein verlässlicher Partner für unsere Kunden und Makler.

Viele Hausbesitzer gehen davon aus, dass ihre Wohngebäudeversicherung automatisch auch Photovoltaikanlagen schützt. Warum ist dies nicht immer der Fall, und wo liegen die Grenzen der Wohngebäudeversicherung?

Tatsächlich ist es ein weit verbreiteter Irrtum, dass Photovoltaikanlagen automatisch über die Wohngebäudeversicherung ausreichend geschützt sind. Zunächst ist die Anlage im Rahmen der Obliegenheiten als Gefahrerhöhung dem Wohngebäudeversicherer zu melden. Dann decken Gebäudeversicherungen oft nur Standardrisiken wie Feuer, Sturm und Hagel ab. Technische Schäden, Diebstahl, Bedienfehler, Materialfehler, Tierverbiss und Ertragsausfälle bleiben dabei meist unberücksichtigt. Gerade diese Risiken erfordern jedoch spezialisierte Lösungen und kosten dabei oftmals nicht viel mehr als der Einschluss in die Gebäudeversicherung.

Neben dem Sachschutz spielt auch der Ertragsausfall eine große Rolle, wenn eine PV-Anlage aufgrund eines Schadens nicht mehr einspeisen kann. Warum reicht eine klassische Wohngebäudeversicherung hier nicht aus? Und wie schützt eine Photovoltaikversicherung vor finanziellen Verlusten?

Vom Statistischen Bundesamt wissen wir, dass der Eigenverbrauch des PV-produzierten Stroms durchschnittlich bei nur 20 bis 35 Prozent liegt. Der überwiegende Großteil speist also Strom in das Netz ein, wofür der Betreiber eine Einspeisevergütung erhält. Oftmals sind diese auch für Investoren und Privatleute ein nicht unerheblicher Refinanzierungsmechanismus. Im Schadenfall deckt eine klassische Wohngebäudeversicherung keine Ertragsausfälle ab. Unsere spezialisierte Photovoltaikversicherung ersetzt deshalb gezielt diese Einnahmeverluste, einschließlich der zusätzlichen Kosten für den Zukauf von Fremdstrom, was gerade bei Photovoltaik-Inselanlagen eine große Rolle spielt.

In der Praxis kommt es immer wieder zu Missverständnissen oder Fehlern bei der Absicherung von Photovoltaikanlagen. Welche typischen Fehler machen Versicherungsnehmer häufig – sei es bei der Auswahl, dem Abschluss oder während der Laufzeit?

Ein typischer Fehler liegt in der Festlegung der Versicherungssumme – besonders im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer. Zurzeit ist der Erwerb einer PV-Anlage von der Mehrwertsteuer befreit. Oftmals wird dann der Kaufpreis als Versicherungssumme herangezogen, was zu einer Unterversicherung führt und einem bösen Erwachen im Schadenfall.

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Ausschlaggebend ist, ob der Kunde vorsteuerabzugsberechtigt ist. Ist er das nicht, dann unbedingt den Bruttopreis (also inkl. MwSt.) als Versicherungssumme ansetzen, damit der Kunde im Schadenfall auch die Mehrwertsteuer erstattet bekommt. Vorsteuerabzugsberechtigte Versicherungsnehmer, z. B. Gewerbebetriebe, sollten dagegen zum Nettopreis versichern, da die Mehrwertsteuer für sie meist ein „durchlaufender Posten“ ist.

„Ich empfehle einen Versicherer, der stabile Prämien langfristig gewährleistet“

Obliegenheiten spielen eine entscheidende Rolle für den Erhalt des Versicherungsschutzes. Welche Verpflichtungen haben Versicherungsnehmer – zum Beispiel hinsichtlich Wartung, Instandhaltung oder regelmäßiger Prüfungen? Und welche Folgen drohen, wenn Obliegenheiten nicht eingehalten werden?

Die Obliegenheiten sind auch abhängig von den regionalen Gegebenheiten, da es vertragliche, behördliche und gesetzliche Vorgaben gibt, die einzuhalten sind. Versicherungsnehmer sind beispielsweise verpflichtet, ihre Photovoltaikanlagen regelmäßig warten und instand halten zu lassen sowie entsprechende Prüfungen zu dokumentieren. Dazu gehören auch das Anzeigen von Gefahrerhöhungen – etwa ein Baugerüst zur Renovierung der Fassade –, die Einhaltung von Brandschutz- und Blitzschutzvorschriften sowie Schadenminderungspflichten wie das sofortige Abschalten der Elektronik nach einem Kurzschluss.

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Folgen können sein: eine Ablehnung der Regulierung, eine Kürzung der Leistungen oder gar der Rücktritt vom Versicherungsvertrag. Im Fall der Fälle kann das allerdings nur erfolgen, wenn die Verletzung der Obliegenheit im kausalen Zusammenhang zum Schaden steht; beispielsweise hat der Kunde vor Vertragsabschluss eine eingebaute Blitzschutzanlage bestätigt und im Schadenfall kommt heraus, dass diese nicht vorhanden war. In diesem Fall würde es zu einer Ablehnung der Versicherungsleistung kommen.

Versicherungsverträge enthalten neben versicherten Risiken auch Ausschlüsse. Welche Schadensursachen oder Szenarien sind in einer Photovoltaikversicherung typischerweise nicht gedeckt? Gibt es oft übersehene Einschränkungen, die für Kunden relevant sein könnten?

Typischerweise nicht gedeckt sind Schäden durch Vorsatz, Krieg, Kernenergie sowie normale Abnutzung und Verschleiß nach Ablauf bestimmter Fristen. Oft übersehen Kunden, dass technische Komponenten wie Akkus oder Trafos explizit eingeschlossen werden müssen, um vollständigen Schutz zu gewährleisten. Bei uns sind alle elektronischen Komponenten standardmäßig mitversichert – also auch der Akku, der Wechselrichter und innere Betriebsschäden dieser Teile.

Ein innerer Betriebsschaden ist, vereinfacht gesagt, ein Defekt, der nicht von außen verursacht wurde, sondern schlicht durch ein technisches Versagen. Solche Schäden entstehen mit zunehmendem Alter der Bauteile und sind daher typische Verschleißerscheinungen. Aber auch diese sind bei uns mit 3.000 Euro in den ersten fünf Jahren und danach mit abnehmender Summe auf erstes Risiko mitversichert.

Welche Tipps haben Sie für Vermittler, die zur Absicherung von Photovoltaikanlagen beraten?

Vermittler sollten unbedingt auf eine eigenständige PV-Versicherung hinweisen, korrekte Versicherungssummen wählen, regelmäßig Wertanpassungen empfehlen und alle relevanten technischen Risiken sowie Ertragsausfälle absichern. Wichtig ist zudem, Kunden aktiv über Obliegenheiten und typische Ausschlüsse aufzuklären, um Haftungsrisiken und Deckungslücken zu vermeiden.

Es gibt Wettbewerber, die bei ihren Tarifen einen Schadenfreiheitsrabatt berücksichtigen, der nach dem ersten Schaden zu einer deutlich höheren Prämie führt. Daher kann es für Kunden durchaus sinnvoll sein, von Beginn an ein etwas höheres, dafür langfristig verlässlicheres Prämienniveau zu wählen. Mit zunehmendem Anlagenalter wird es schwieriger, neuen Versicherungsschutz zu erhalten, da die meisten Versicherer bereits ab einem Anlagenalter von fünf Jahren keinen Versicherungsschutz mehr anbieten – ab einem Anlagenalter von zehn Jahren werden Sie so gut wie keinen Anbieter mehr finden.

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Ich empfehle daher, von Anfang an auf einen zuverlässigen Versicherer zu setzen – idealerweise einen, der durch regelmäßige Wertanpassungen Inflationsschutz bietet und stabile Prämien langfristig gewährleistet. Ein solcher Partner wird sich mit geringerer Wahrscheinlichkeit aus diesem Marktsegment zurückziehen – was für Kunden und Makler fatal wäre, da dann unter Umständen kein Versicherungsschutz mehr erhältlich ist. Die Oberösterreichische ist mit ihrer über 200-jährigen Historie ein solcher verlässlicher Partner, der diese Werte nicht nur in Hochglanzprospekten verspricht, sondern sie auch in Service und Tarifgestaltung konsequent lebt. So schaffen wir langfristige Sicherheit.

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