Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Geldbuße in Höhe von 1.095.000 Euro gegen die Talanx AG verhängt. Hintergrund ist ein Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Der Versicherungskonzern hatte es versäumt, rechtzeitig bekannt zu geben, wann und wo der Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 öffentlich zugänglich gemacht wurde.

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Konkret geht es um die sogenannte Hinweisbekanntmachung: Unternehmen, die in Deutschland börsennotiert sind und Finanzberichte veröffentlichen, müssen laut WpHG nicht nur den Bericht selbst zur Verfügung stellen, sondern auch rechtzeitig mitteilen, ab wann und über welche Internetadresse dieser verfügbar ist. Diese Bekanntmachung muss spätestens drei Monate nach Ablauf des Berichtszeitraums erfolgen – und zwar vor Veröffentlichung des Berichts.

Die BaFin betont, dass Finanzberichte eine wichtige Informationsquelle für Anlegerinnen und Anleger darstellen. Sie liefern zentrale Daten zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens und sind damit essenziell für fundierte Investitionsentscheidungen.

Wird diese Transparenzpflicht verletzt, drohen empfindliche Strafen. Das Wertpapierhandelsgesetz sieht Bußgelder von bis zu zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Jahresumsatzes vor.

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