Elementarschäden: Union und SPD planen staatliche Rückversicherung
Eine der Arbeitsgruppen hat sich im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD auf die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden wie Hochwasser und Starkregen geeinigt. Demnach soll zukünftig jede Wohngebäudeversicherung auch eine Elementarschadenabsicherung enthalten. Zudem solle eine staatliche Rückversicherung für Elementarschäden geschaffen werden.

Erst kürzlich hatte sich das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) für eine stärkere Absicherung gegen Elementarschäden ausgesprochen. Gleeichzeitig wurde auch gefordert, die Einführung einer entsprechenden Versicherung in den Koalitionsvertrag aufzunehmen. Als Referenzmodell wurde dafür Frankreich herangezogen. Dort ist die Elementarschadenversicherung Teil jeder Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Die Versicherungsprämien werden nicht individuell kalkuliert, sondern basieren auf einem festen Prozentsatz des Immobilienwerts. Dadurch entfallen komplexe Risikoeinstufungen, und das System bleibt für alle Beteiligten übersichtlich.
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Die Idee einer Pflichtversicherung oder eines solidarischen Modells wird bereits seit Jahren diskutiert – nun haben CDU und SPD die Notwendigkeit einer Lösung erkannt. Offenbar hat sich die Arbeitsgruppe „Innen, Recht, Migration und Integration“ im Rahmen der Koalitionsverhandlungen auf die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden geeinigt. Dies berichtete die Nachrichtenagentur "Reuters" und beruft sich auf ein Papier Arbeitsgruppe. Dem Bericht zufolge sprechen sich die Rechtspolitiker von Union und SPD für eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden wie Hochwasser und Starkregen aus.
In dem Papier wird erklärt: „Wir führen ein, dass im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten wird, und im Bestandsgeschäft sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden.“
Zusätzlich soll geprüft werden, ob dieses Modell mit einer „Opt-out-Lösung“ versehen werden kann. Um eine langfristige Rückversicherbarkeit zu gewährleisten, soll außerdem eine staatliche Rückversicherung für Elementarschäden eingeführt werden.
„Die Versicherungsbedingungen werden weitgehend reguliert“, heißt es weiter. Es müsse auch geprüft werden, ob Planungsbehörden in den Ländern Verantwortung bei der Bauleitplanung in besonders schadensgefährdeten Gebieten übernehmen sollten. Dabei geht es um Staatshaftungsregeln der planenden Körperschaften, die neue Baugebiete in bisher unbesiedelten Arealen trotz erheblicher Risiken ausweisen würden. Die Belange von Mietern sollen ebenfalls berücksichtigt werden.
Eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden sei aus Sicht des GDV nicht der richtige Weg. Rollinger verweist auf erfolgreiche Modelle im Ausland, die als Vorbild für eine nachhaltige Lösung dienen könnten.