VOTUM fordert Aussetzung der Nachhaltigkeitsabfrage: „Konstruktionsfehler von Anfang an“
Nach der Verschiebung der EU-Nachhaltigkeitsberichtspflichten sollte auch die Nachhaltigkeitspräferenzabfrage in der Anlageberatung temporär ausgesetzt werden, fordert der VOTUM-Verband.

Der VOTUM-Verband fordert eine Aussetzung der Pflicht zur Nachhaltigkeitspräferenzabfrage in der Anlageberatung. Anlass ist die Entscheidung des EU-Parlaments, die Anwendung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) um zwei Jahre zu verschieben. Auch die Umsetzung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wird um ein Jahr aufgeschoben. Für Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des Verbands, ist nun der Moment gekommen, auch auf Vermittlerseite zu entlasten.
„Es war von Anfang an ein Konstruktionsfehler, die Abfragepflicht zur Nachhaltigkeit vor der verbindlichen Berichterstattung der Unternehmen einzuführen“, erklärt Klein. Eine verlässliche Datenbasis fehle, Beratung werde dadurch zur Haftungsfalle. „Wenn Berater Empfehlungen geben sollen, brauchen sie eine verlässliche Grundlage. Diese fehlt derzeit – und das führt zu Unsicherheit bei Kunden und einem kaum tragfähigen Haftungsrisiko für Berater.“
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Bereits bei der Einführung der Abfragepflicht 2022 hatte VOTUM gemeinsam mit anderen Marktteilnehmern Kritik geäußert. Auch Versicherungsbote berichtete mehrfach über das Spannungsfeld zwischen regulatorischem Anspruch und Beratungsrealität. Besonders die unübersichtliche Fragelogik der EU-Vorgaben führte laut VOTUM zu Ablehnung bei Kunden – nicht aus Überzeugung, sondern aus Überforderung.
VOTUM spricht sich deshalb für eine zweijährige Aussetzung der ESG-Abfragepflicht aus. Diese Zeit solle genutzt werden, um verbrauchertaugliche und haftungssichere Lösungen zu entwickeln. Ziel sei ein Beratungssystem, das Nachhaltigkeit sinnvoll integriert, ohne Vermittler und Kunden zu überfordern.
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Hintergrund: Am 3. April 2025 stimmte das EU-Parlament im Rahmen des „Omnibus“-Pakets für die Verschiebung zentraler Nachhaltigkeitsregeln. Die Anwendung der CSRD für große Unternehmen wird auf das Geschäftsjahr 2027 (Bericht 2028) verschoben, börsennotierte KMU folgen ein Jahr später. Die Mitgliedstaaten haben nun zudem bis Juli 2027 Zeit, die CSDDD in nationales Recht zu überführen.