Fachwirt für Finanzberatung auf Staatskosten – geht das?!
Fachwirte für Finanzberatung (IHK) gelten als die „Meister“ der kaufmännischen Weiterbildung. Für die Ausbildung können Vermittler auf staatliche Unterstützung zurückgreifen. Wer das Aufstiegs-BAföG nutzen kann, erklärt Ronald Perschke, Vorstand des Bildungsdienstleisters Going Public!

IHK-Fachwirte sind die „Meister-Abschlüsse“ für Kaufleute. Sie werden daher vom Berufsbildungsgesetz als „Bachelor professional (CCI)“ eingeordnet, denn sie sind niveaugleich mit Bachelor-Abschlüssen an Hochschulen. Und das Beste: Fast alle berufsbegleitenden Studierenden werden zu 100 Prozent staatlich finanziert und können mindestens 75 Prozent auf Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als nicht rückzahlbare Zuschüsse vom Staat erhalten.
Anzeige
Sie wollen Ihren Erfolg beim Kunden durch fachliche Weiterbildung noch steigern? Oder spielen Sie mit dem Gedanken, Ihrer Karriere oder der Ihres Beraternachwuchses einen Weiterbildungsschub zu verleihen?
Dann kann die Weiterbildung „Fachwirt/-wirtin für Finanzberatung (IHK) bzw. Bachelor Professional Financial Advisor (CCI) erste Wahl für Sie sein. Denn diese Qualifikation ist optimal auf qualifizierte ganzheitliche Finanzberatung sowohl für Privatkunden als auch gewerbliche Kunden abgestimmt und ist daher der am besten für Finanzberater/-innen geeignete Fachwirt-Abschluss.
„Aufstiegs-Bafög“ für Fachwirte
Und weil der Staat diese hohe Qualifikation und Beratungskompetenz fördern will, gibt es das staatliche Förderprogramm des „Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG)“. Konkret: Die Zuschussquote beträgt mindestens 75 Prozent. Dank der "Aufstiegs-BAföG"-Novelle aus August 2020 wird ein Zuschuss von 50 Prozent gewährt. Bezuschusst werden sämtliche Lehrgangs- und Prüfungskosten. Bei Prüfungserfolg werden weitere 50 Prozent des KfW-Restdarlehens erlassen. Hinzu kommen steuerliche Vorteile, wodurch eine Förderquote (je nach persönlichem Steuersatz) von bis zu 86 Prozent erreicht werden kann.
„Meister-Bonus“ der Bundesländer
Zusätzlich zahlen einige Bundesländer noch einen „Meister-Bonus“ (z.B. 3.000 EUR in Bayern), so dass im Prüfungserfolg sogar bis zu 150 Prozent der Weiterbildungskosten zurück auf das Konto des erfolgreichen Prüflings fließen.
Wer ist förderberechtigt?
Jede Person, die zur IHK-Prüfung zugelassen ist, die über einen Berufsabschluss oder eine vergleichbare Qualifizierung (mit mehrjähriger Berufspraxis) verfügt und für die der Abschluss der Aufstiegsfortbildung höher- oder maximal gleichwertig zum höchsten eigenen Qualifikationsabschluss ist. Die Förderung der berufsbegleitenden Weiterbildung durch das AFBG ist zudem vollkommen einkommens- und vermögensunabhängig.
Besonderheit bei Fachwirten für Finanzberatung (IHK)
Schon auf halben Weg zum „Fachwirt für Finanzberatung“ können Sie erstmals eine öffentliche Prüfung ablegen, nämlich die Prüfung zur/-m Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen (IHK). Diese eigenständige IHK-Prüfung entspricht dem Teil A dieses „Fachwirts“ und wird Ihnen im Rahmen der „Fachwirt“-Prüfung natürlich voll angerechnet. Diese beiden Prüfungsteile dürfen dabei nicht länger als fünf Jahre auseinander liegen.
Seit der erwähnten „AFBG-Novelle“ ist auch dieser eigenständige Fortbildungsabschluss mit mindestens 75 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungskosten förderfähig. Allerdings zahlen die fördernden Bundesländer den „Meister-Bonus“ nur, wenn man auch den Teil B und damit den vollständigen Fachwirt-Abschluss ablegt.
Anzeige
Fazit
Das „Aufstiegs-Bafög“ ist eines der attraktivsten öffentlichen Förderprogramme für berufsbegleitende Weiterbildung. Jeder, der auch nur vage mit dem Gedanken spielt, sich weiterzubilden, sollte diese Förderung in Anspruch nehmen. Der „Fördermechanismus“ ist allerdings – wie dargestellt – nicht ganz einfach. Lassen Sie sich daher von Ihrem Weiterbildungsanbieter beraten und unterstützen.